Ausschreibung von Wohnbaugrundstücken im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 133 "Neufahrn Nord-West II, Wohngebiet sowie Fläche für den Gemeinbedarf zwischen Weiden- und Ligusterweg" in den Baufeldern WA 1.2 (1. Baufeld), WA 2.1, 2.2, 2.3 (2. Baufeld) und WA 3.1, 3.2, 3.3 (3. Baufeld) mit einem Anteil von mindestens 30 % der auf den Grundstücken entstehenden Wohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten (Miet-)Wohnungsbaus (EOF) und im freifinanzierten Wohnungsbau.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 8749 qm |
Quadratmeterpreis | nicht bekannt |
Kaufpreis | nicht bekannt |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Baubeginn innerhalb von 2 Jahren nach Kaufvertragsabschluss, Bezugsfertigstellung innerhalb von 4 Jahren nach Kaufvertragsabschluss |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus |
Dachformen | Pultdach, Satteldach, Flachdach |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Neufahrn bei Freising |
Bei der Grundstücksgröße handelt es sich um eine geschätzte Flächenangabe. Eine genaue Bezeichnung des Grundstückes und die tatsächliche Grundstücksfläche werden im Vorfeld der Ausschreibung ermittelt.
Mindestanforderungen, Wohnungsbau:
Der Gemeinderat hat nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen für die Vergabe der Baugrundstücke beschlossen. Diese Anforderungen sind zwingend durch die Erwerber zu erfüllen und gelten neben dem noch festzusetzenden Mindestkaufpreis als Grundvoraussetzung für die Vergabe der Grundstücke.
1. Die Grundstücke werden nur insgesamt und ausschließlich zum Bau von Wohnungen angeboten.
2. Ein Anteil von mindestens 30 % der auf den Grundstücken entstehenden Wohnfläche muss nach den Kriterien der Einkommensorientierten Förderung (EOF) umgesetzt werden.
3. Die Bindung des EOF soll sich auf 55 Jahre belaufen.
4. Für die Verteilung der Mischung bei EOF werden folgende Vorgaben für die Anteile an EOF 1, EOF 2 und EOF 3 gemacht:
40 % EOF 1,
30 % EOF 2,
30 % EOF 3
5. Der Wohnungsaufteilungsschlüssel bei den freifinanzierten Wohnungen soll wie nachfolgend abgebildet eingehalten werden:
25% | 1-2 Wohnräume (bis 50 m²) | für 1-2 Personen |
---|---|---|
50% | 3-4 Wohnräume (50 m² - 90 m²) | für 3-4 Personen oder mehr |
25% | 5 Wohnräume (ab 90 m²) | für 5 Personen oder mehr |
6. Die Gebäude sind im EH40-Standard zu errichten.
7. Alle Wohnungen sind mindestens barrierefrei gem. BayBO und im Sinne der DIN 18040-2 ("Barrierefreies Bauen Teil 2: Wohnungen") zu errichten.
zu Nrn. 2 und 3 der Mindestanforderungen:
Die Entscheidung, welches Gebäude hierfür vorgesehen wird, trifft der Käufer vor der Beurkundung des Kaufvertrages. Die Zweckbindung für das Gebäude ist mit einer entsprechenden beschränkt persönlichen Dienstbarkeit abzusichern.
Der Neubau des geförderten Gebäudes erfolgt im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms des Freistaates Bayern zur Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern ("Sozialwohnungen") für Wohnungssuchende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Es handelt sich verpflichtend um das Einkommensorientierte Förderverfahren (EOF). Die Dauer der Belegungsbindung beträgt 55 Jahre.
Um die Bebauung aller Grundstücke sicherzustellen, wird eine vertragliche Bauverpflichtung vereinbart, wonach sämtliche Wohnungen innerhalb von 4 Jahren nach Baufreigabe bezugsfertig (ohne Außenanlagen) zu erstellen sind, bzw. innerhalb von 2 Jahren nach Baufreigabe mit dem Bau begonnen worden ist. Die Nutzung des im EOF-Verfahren errichteten Gebäudes muss für 55 Jahre nach Bezugsfertigkeit gesichert sein. Für diese Verpflichtungen werden eine Vertragsstrafe und ein Wiederkaufsrecht vorgesehen.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Aufgrund der anhaltenden hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindegebiet Neufahrn wurde das Baugebiet "Neufahrn Nord-West II, Wohngebiet sowie Fläche für den Gemeindebedarf zwischen Weiden- und Ligusterweg" mit einer Größe von ca. 2,25 ha. entwickelt. Es sollen 13 Quartiere für Reihenhäuser bzw. Geschosswohnungsbau entstehen. Insgesamt sollen künftig bis zu 150 Wohneinheiten zur Verfügung stehen.
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In dieser Ausschreibung stehen insgesamt 8 Bauplätze in 2 getrennten Losen mit einer Grundstücksfläche von ca. 8.991 m² zum Verkauf.
Der Quadratmeterpreis und das Mindestgebot werden noch beschlossen.
Beschreibung
Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,25ha. In den Quartieren WA 1.1, 1.2, WA 2.1, 2.3, 3.1, 3.3, 4.1 ist Geschosswohnungsbau zulässig. In den Quartieren WA 2.2, 3.2, 4.2 und 5.2 sind Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau zulässig. In den Quartieren WA 5.1, 6.1 und 6.2 sind neben Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern auch Doppel- und Einfamilienhäuser zugelassen. Insgesamt sollen künftig bis zu 150 Wohneinheiten zur Verfügung stehen.
Die zur Veräußerung anstehenden Teilflächen aus den Flurstücken Nrn. 437/2 und 439/17 der Gemarkung Neufahrn sind auf der Ostseite durch die bereits erwähnte Bebauung entlang des „Weidenweg“, „Weißdornweg“, „Grünlandweg“ und „Hollerweg“ umgeben. Südlich der Grundstücke Fl.-Nrn. 437/2 und 439/17 ist ebenfalls eine Wohnbebauung gemäß dem Bebauungsplan auf den Flächen mit den Fl.-Nrn. 437/3, 438/5 und 439/19 durch den Privateigentümer vorgesehen. Im Westen schließt nach Abschluss der Bebauungsplanung ein weiteres Wohngebiet an und an der Nordseite ist der Bau einer Kindertageseinrichtung mit Wohnungen vorgesehen.
In 15-Minütiger fußläufiger Entfernung liegt das Naherholungsgebiet an den Mühlseen. Das Ortszentrum von Neufahrn ist ebenfalls fußläufig erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten sind am Kurt-Kittel-Ring mit zwei Supermärkten und einem Drogeriemarkt verfügbar. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtungen im nördlichen Teil des Baugebietes werden zudem ein Kindergarten und eine Kinderkrippe in unmittelbarer Nähe entstehen.
Verkehrliche Erschließung
Innerhalb von 5 Gehminuten ist die S-Bahn-Haltestelle „Neufahrn“ der Linie S1 erreichbar, die sowohl in Richtung München, als auch in Richtung Freising und zum Flughafen München fährt. Am Wendehammer des Bahnhof Neufahrn auf der Bahnhofstraße befindet sich eine Bushaltestelle der Linien 690, 692 und 694. Der Bahnhof liegt damit etwa 600 m entfernt, die Ortsmitte ca. 1,5 km.
Die Grundstücke sind im Osten über den „Weißdornweg“ und den „Ligusterweg“ erschlossen oder über die Verlängerung des „Weidenwegs“. Die Verlängerung des „Weidenwegs“ wird verkehrsberuhigt ausgebaut und damit nur für Fahrradfahrer und Fußgänger zur Nutzung freigegeben. Außerdem wird die Haupterschließung im Westen über die neu zu errichtende Planstraße (Name noch nicht beschlossen) gewährleistet. Sie liegen unmittelbar südlich der Ortsumfahrung „Kurt-Kittel-Ring“, von dort aus man in Richtung des östlichen oder westlichen Ortsbereichs von Neufahrn gelangen kann, alternativ auch in Richtung der Ortsteile von Neufahrn oder in Richtung der Stadt Freising.
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