Zusätzlich zum reinen Baulandpreis sind im Wesentlichen noch die Kosten für die an die Grundstücksgrenze vorverlegten Hausanschlüsse für Wasser, Abwasser und Breitband relevant. Auf diese wird beim Grunderwerb eine Vorauszahlung von 10.000 € erhoben. Nach Abrechnung des Baugebiets erfolgt eine Spitzabrechnung der tatsächlichen Herstellungskosten.
Die genaue Größe der Bauplätze wird erst nach Abschluss der amtlichen Vermessung rechtskräftig.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 622 qm |
Flurstücknummer | 672/18 |
Straße / Hausnummer | Pfarrer-Herman-Renz-Weg 16 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 01.01.2024 |
Erschließungsdatum | seit dem 01.01.2024 |
Bauzwang | Ja, innerhalb von 3 Jahren nach dem Kaufabschluss |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Neenstetten |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Gemeinde Neenstetten plant im Nordwesten die Erweiterung des Bebauungsplanes „Grund“ in westlicher und nördlicher Richtung. Die Erweiterungsfläche umfasst rund 0,8 Hektar landwirtschaftlich genutztes Offenland.
Der Bewerbungszeitraum startet am 01.02.2025 und endet am 16.03.2025!
In der 2. Vermarktungsrunde sind die Bauplätze 10, 14 und 18 noch verfügbar.
Zusätzlich zum reinen Baulandpreis sind im Wesentlichen noch die Kosten für die an die Grundstücksgrenze vorverlegten Hausanschlüsse für Wasser, Abwasser und Breitband relevant. Auf diese wird beim Grunderwerb eine Vorauszahlung von 10.000 € erhoben. Nach Abrechnung des Baugebiets erfolgt eine Spitzabrechnung der tatsächlichen Herstellungskosten.
Die genaue Größe der Bauplätze wird erst nach Abschluss der amtlichen Vermessung rechtskräftig.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Neenstetten