Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 368 qm |
Quadratmeterpreis | 300,00 €/m2 |
Kaufpreis |
110.400,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 3234/143 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 19.07.2017 |
Erschließungsdatum | seit dem 01.10.2022 |
Bauzwang | Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich innerhalb von 36 Monaten nach Erwerb mit dem Bau zu beginnen. Das Baugrundstück ist innerhalb eines Zeitraumes von 5 (fünf) Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezugsfertig zu bebauen (Bauverpflichtung). In dieser Zeit sind auch die Außenanlagen fertig zu stellen. |
Haustypen | Doppelhaus |
Dachformen | Pultdach, versetztes Pultdach, Satteldach, Flachdach |
Dachneigung | 30° - 45° |
GFZ | 0,8 |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | I |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Lohr a.Main |
Keine bekannt
Im Kaufvertrag wird eine Zusatzbestimmung zur naturnahen Gestaltung von Gärten anstelle von Schottergärten aufgenommen.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Erschließung des Baugebietes "Südlich Steinfelder Straße" ist abgeschlossen. Die Kaufpreise (Verkaufspreis inkl. Erschließungskosten) wurden in drei Zonen eingeteilt: Zone 1: 250,00 €, Zone 2: 280,00 €, Zone 3: 300,00 €. Grundsätzlich wird jede Bewerbung vergabeberechtigt, welche die Zugangsvoraussetzungen aus den Vergaberichtlinien vom 18.09.2024 erfüllt.
Die nächste VERGABERUNDE STARTET am 30.01.2025 um 12:00 Uhr.
Dem Gebot der Vermeidung von Eingriffen steht die Notwendigkeit der Ausweisung von Wohnbauflächen im Stadtteil Sendelbach gegenüber. Für die Schaffung neuer Wohnbauflächen in räumlicher Nähe zu den Arbeitsplätzen des Mittelzentrums Lohr stehen in Sendelbach keine weiteren Flächen zur Verfügung.
Das Baugebiet schließt an ein bestehendes Neubaugebiet der 70er und 80er Jahre an. Die bestehende Straßenstruktur und Siedlungsstruktur wird fortgesetzt. Durch die Festsetzungen zur Ausnutzung der Wohnbauflächen und zur Höhe der baulichen Anlagen rundet das vorhandene Baugebiet den derzeit noch einseitig vorhandenen Ortsrand ab.
Eingeschossige Bebauung und Randeingrünung sorgen für einen planmäßigen Übergang in die Landschaft und verhindern weitere Ausdehnungen von Siedlungstätigkeit. Eine Splittersiedlung wird vermieden. Die im Bebauungs- und Grünordnungsplan getroffenen Festsetzungen zu Randeingrünung, Erhalt der vorhandenen Mulde, Schaffung eines abgestuften Waldsaums und die Anpflanzung von Straßenbäumen sollen die kleinklimatischen Auswirkungen begrenzen.
Die Schaffung und Vernetzung von Fuß- und Radwegen zum angrenzenden Naturpark Spessart und dem Naturschutzgebiet „Romberg“ dient der Erholung und steigert die Erlebbarkeit der ortsnahen Naturräume. Die Immissionen die von der St 2437 auf das Plangebiet einwirken werden durch die festgesetzten Lärmschutzeinrichtungen- und Maßnahmen ausreichend begrenzt. Den im Plangebiet vorhandenen hochwertigen Naturräumen wird durch die sehr umfangreichen Maßnahmen Rechnung getragen. Durch die CEF-Maßnahme wird der Weiterbestand der Populationen gesichert und diesem erheblichen Eingriff Rechnung getragen.
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