Einzelhausplatz 4034 (BPl. Nr. 42) - Baugebiet 'Ströhlerweg'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Einzelhausplatz 4034 (BPl. Nr. 42) - Baugebiet 'Ströhlerweg'

EFH-Bauplatz Flurstück Nr. 4034 mit 547 m² Fläche am Dinkelweg /  

Bezeichnung im Bebauungsplan (Planzeichnung) mit Nr. |42|  

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Hausanschlusskosten: 

Im Kaufpreis (gesamt) mit 167.571,00 € enthalten sind die Kosten der Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser, die die Stadt Leutkirch in den Bauplatz eingelegt hat bis zu den Kontrollschächten (im Quadratmeterpreis von 295,00 €/m² einberechnet). Nicht im Quadratmeterpreis enthalten, aber im Gesamt-Kaufpreis einberechnet ist der Fernwärme-Grundstücksanschluss (Baukostenzuschuss) mit 6.206,00 € brutto.

Es kommen hinzu die Kosten der Hausanschlüsse auf dem Bauplatz, nämlich ab der Grundstücksgrenze bzw. ab den Kontrollschächten bis zum Gebäude, die Anschlussgebühren bei den Versorgungsunternehmen (z.B. EnBW, Telekom Internetanbieter) sowie folgende Kosten für den Fernwärme-Hausanschluss:

  • Bau Wärmeleitung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude: Die Stadtwerke Leutkirch rechnen die Kosten für den Rohrleitungsbau der Wärmeleitung mit dem Grundstückseigentümer ab. Die Leistungen für den Tiefbau (Erdarbeiten) und Kernbohrungen sind bauseits auf Kosten des Wärmekunden (Käufers) zu erbringen.
  • Einbau Übergabestation durch die Firma KWA: 11.305,00 € brutto


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 547 qm
Flurstücknummer 4034
Straße / Hausnummer Dinkelweg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 18.11.2021
Erschließungsdatum seit dem 31.10.2023
Bauzwang Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Pultdach, versetztes Pultdach, Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Zeltdach
Dachneigung 18° - 30° geneigte Dächer
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 8,7 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Einschränkungen

Passive Lärmschutzmaßnahmen / 

Lärmschutzbereich 5 (Im Bebauungsplan mit "LS5" gekennzeichnet)

  • Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Wohnzimmer, Wohnküche, Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. Zur Bestimmung der o.g. baulichen Schallschutzanforderungen ist von einem nach DIN 4109 ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel an der den Verkehrsachsen nächstgelegenen Gebäudeseite von max. 62 dB(A) auszugehen. /

  • Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sind die zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Ruheräume (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) auf der Bahnlinie "Aulendorf - Leutkirch" abgewandten Gebäudeseiten (nach Norden, Osten, Westen) zu orientieren. / 

  • Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen entsprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungstechnischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel sicherstellen. / 
     
  • Die geplanten Wohnnutzungen sind erst nach der Errichtung und Funktionsfähigkeit der aktiven Lärmschutz-Maßnahme LSM zulässig. Bis zum Eintritt des o.g. Umstandes sind ausschließlich Nutzungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Ströhlerweg'

Ströhlerweg

Baugebiet und Umgebung

Das Bewerbungsverfahren (1. Runde) für 8 städtische Einzelhaus- (EFH-) und 2 Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze lief Anfang 2024. Für die 2. Runde mit weiteren Plätzen gibt es noch keinen Zeitplan. AKTUELL SIND NOCH KEINE BEWERBUNGEN MÖGLICH.

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Das neue Wohnbaugebiet liegt am westlichen Rand der Kernstadt von Leutkirch im Allgäu. Der Bebauungsplan "Ströhlerweg" ist rechtskräftig. Die Planzeichnung und der Textteil sind hier unter dem Punkt „Dokumente“ zu finden. Die Erschließung des Neubaugebiets ist weitestgehend fertiggestellt. Mit dem Bau der Wohnhäuser kann nach Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und Erhalt einer Baugenehmigung begonnen werden.

Die Grundstückspreise für die städtischen Einzelhaus- (EFH-) und Doppelhaushälfte- (DHH-) Plätze wurden vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu wie folgt festgesetzt:

295,00 Euro/m² für EFH-Bauplätze
280,00 Euro/m²
für DHH-Bauplätze

Diese Preise gelten jeweils für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die Kosten der privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser, die die Stadt Leutkirch in den Bauplatz eingelegt hat bis zu den Kontrollschächten.

Hinzu kommen noch die die Anschlusskosten für Fernwärme - siehe unten, die Kosten der Hausanschlüsse auf dem Bauplatz ab der Grundstücksgrenze bzw. ab den Kontrollschächten bis zum Gebäude, die Anschlussgebühren bei den Versorgungsunternehmen (z.B. EnBW, Telekom Internetanbieter) sowie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchamtskosten.

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Städtische Grundstücke für Einzelhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH) zum Selbstbezug - BEWERBUNGSVERFAHREN

Bewerbungen in der 1. Vergaberunde konnten vom 20.02. bis 26.03.2024 hier auf BAUPILOT abgegeben werden. Derzeit sind keine Bewerbungen mehr möglich. Ein Zeitplan für den Beginn einer 2. Vergaberunde mit weiteren EFH- und DHH-Plätzen steht noch nicht fest. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Kernstadt Leutkirch“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den Beginn der 2. Vergaberunde informiert.

Das Bewerbungsverfahren und die Vergabe für alle städtischen Wohnbauplätze erfolgt nach den „Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken“ (siehe hier unter Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘).

Ablauf Bewerbungsverfahren:

a) Bewerbungsphase:

Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die nach Durchführung des Losverfahrens für Bewerbungen mit Punktgleichheit vom Gemeinderat beschlossen wird.

b) Prioritätenabgabe:
Im zweiten Schritt werden für die ausgeschriebenen Bauplätze die Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 usw.. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa 10 Tage Zeit.

c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.

d) Endgültige Zuteilung:
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

e) Nachrückverfahren:
Falls jetzt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten gewählt oder ihre Bewerbung zurückgezogen haben, gibt es anschließend ein oder mehrere Nachrückverfahren mit den weiteren Bewerbern, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

Bewerber um Doppelhaus-Bauplätze werden gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer von DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Planung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.

Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:

  • Es gilt folgende Baufrist: Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
  • Es gibt ein Eigennutzungsgebot (Selbstbewohnung mit Erstwohnsitz für die Dauer von 5 Jahren ab Fertigstellung). Bei einem Verstoß ist eine Nachzahlung in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu leisten.
  • Nach der Fernwärmesatzung besteht eine Anschluss- und Benutzungsverpflichtung für die Fernwärme (siehe unten nächster Punkt).
  • Nach dem Bebauungsplan haben die Bauherren passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude (z.B. Grundrissorientierung) umzusetzen (siehe örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ströhlerweg“, Ziffer 1.16 sowie Hinweis bei jedem einzelnen Bauplatz auf BAUPILOT unter dem Punkt ‚Auflagen/Einschränkungen‘).
  • Naturnahe Gartengestaltung: Verbot von sogenannten Schottergärten, Verbot von Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja oder Zypressen. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan.

Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen.
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Fernwärmeanschluss

Das Baugebiet "Ströhlerweg“ wird an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen, die Wärmelieferung ist etwa ab November 2024 möglich. Betreiber der Fernwärmeversorgung ist die Firma Kraftwärmeanlagen (KWA) GmbH aus Bietigheim-Bissingen, von der in der Stadt Leutkirch bereits seit über 20 Jahren das Fernwärmenetz aufgebaut, unterhalten und laufend erweitert wird. Für die Wohnbauplätze besteht nach der Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang, der auch im Kaufvertrag festgelegt wird. Die Käufer verpflichten sich, keine eigene Wärmeerzeugung für die Raumheizung einzubauen und ihren Wärmebedarf ausschließlich über die Fernwärmeversorgung zu decken. Einzelöfen, Kachelöfen sowie eine Versorgung über thermische Solaranlagen sind jedoch ausdrücklich zugelassen. Die Bauherren müssen keine eigene Heizung einbauen. Die KWA liefert eine Übergabestation. Für den Fernwärmeanschluss und für die Übergabestation fallen für EFH- und DHH-Grundstücke folgende einmalige Anschlusskosten an:

  • Grundstücksanschluss (Baukostenzuschuss): 6.206,00 € brutto, zahlungsfällig zusammen mit dem Kaufpreis
  • Hausanschluss, Anbindung an die Fernwärme:
    • Bau Wärmeleitung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude: Die Stadtwerke Leutkirch rechnen die Kosten für den Rohrleitungsbau der Wärmeleitung mit dem Grundstückseigentümer ab. Die Leistungen für den Tiefbau (Erdarbeiten) und Kernbohrungen sind bauseits auf Kosten des Wärmekunden (Käufers) zu erbringen.
    • Einbau Übergabestation durch die Firma KWA: 11.305,00 € brutto 

(siehe auch "Informationsblatt zum Anschluss an die Fernwärmeversorgung" hier unter dem Punkt "Dokumente").

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Weitere Bauplätze im Baugebiet "Ströhlerweg“

Die am östlichen Rand geplanten Mischgebietsplätze sowie die südlich angrenzenden Gewerbebauplätze werden nicht über BAUPILOT vermarktet. Interessenten können sich direkt per E-Mail bei der Stadt Leutkirch melden (Kontakt: marion.natterer@leutkirch.de). Dort werden gesonderte Vormerklisten für Gewerbe- und Mischgebietsflächen geführt.

Die im Baugebiet liegenden EFH-, DHH- und RH-Plätze, die im Eigentum der Volksbank Allgäu-Oberschwaben stehen, werden von dieser selbst vermarktet. 

Die im Baugebiet geplanten Mehrfamilienhäuser werden von der Volksbank Allgäu-Oberschwaben gebaut. Es werden ca. 110 neue Mietwohnungen entstehen.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR9260
Grundstücksgröße: 547 qm
Kaufpreis: 167.571,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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Ansprechpartner

Marion Natterer
Fachbereichsleiterin Liegenschaftsverwaltung
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561/87-11707561/87-117
E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Roland Braun
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561 / 87-15707561 / 87-157
E-Mail: roland.braun@leutkirch.de



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