Flurstück Nr. 599 Friesenhofen (EFH) - Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Flurstück Nr. 599 Friesenhofen (EFH) - Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 545 qm
Quadratmeterpreis 199,00 €/m2
Kaufpreis 108.455,00 €
Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten,
Flurstücknummer 599
Straße / Hausnummer Hinznanger Straße
Bebauungsplan rechtskräftig seit 17.12.2020
Erschließungsdatum seit dem 06.04.2020
Bauzwang Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 20° - 40°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 8,5 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Einschränkungen

Passive Lärmschutzmaßnahmen

An den in der Planzeichnung des Bebauungsplans gekennzeichneten Südostseiten künftiger Gebäude auf Bauplatz Flst. Nr. 599 sind bei Schlafräumen und bei Räumen mit sauerstoff-verbrauchender Energiequelle schallgedämmte Lüftungseinrichtungen erforderlich. Anderenfalls müssen vorgenannte Räumlichkeiten auf der zur Hinznanger Straße abgewandten Gebäudeseite errichtet werden – siehe Festsetzung im Bebauungsplan.

Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen

Der Käufer ist verpflichtet, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

Friesenhofen Hinznanger Straße

Baugebiet und Umgebung

Zwei Vergaberunden des Bewerbungsverfahrens für einen Teil der EFH- und DHH-Plätze ist abgeschlossen. Derzeit sind keine Bewerbungen möglich. Das Bewerbungsverfahren 3. Runde für weitere 2 EFH- und 2 DHH-Plätze beginnt voraussichtlich im Herbst 2025.

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    Das Baugebiet liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach. 

    Der Bebauungsplan "Friesenhofen Hinznanger Straße" (3. Änderung) ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In einem 3. Bauabschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden. 

    Die Grundstückspreise für die 2022 noch nicht verkauften Plätze wurden vom Gemeinderat der Stadt Leutkirch am 10.10.2022 wie folgt neu festgesetzt:
    - EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
    - Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
    Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.


    Einfamilienhaus- und Doppelhaushälfte-Plätze


    Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Derzeit sind noch keine Bewerbungen für diese Plätze möglich. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH-Plätze (543 m² und 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) beginnt voraussichtlich im Herbst 2025 hier auf BAUPILOT. Genaueres wird rechtzeitig hier bekanntgegeben. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Friesenhofen“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den genauen Beginn der 3. Vergaberunde informiert.

    Zeitgleich werden voraussichtlich 2 EFH-Plätze in Gebrazhofen ausgeschrieben. Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf beide Baugebiete zu bewerben. Spätestens dann, wenn der Bewerber für einen Bauplatz eine Reservierungszusage erhält, muss er sich entscheiden, welche der beiden Bewerbungen er zurückzieht.

    Die Vergabe erfolgt dann nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Friesenhofen in öffentlicher Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“).

    Ablauf Bewerbungsverfahren:

    a) Bewerbungsphase:
    Jeder Bewerber kann in einem ersten Schritt eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben (ca. 5 Wochen). Die Bewerbungen werden gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Ortschaftsrat Friesenhofen beschlossen wird.

    b) Prioritätenabgabe:
    Im zweiten Schritt werden dann für die 4 ausgeschriebenen Bauplätze die 4 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 und der Vierte 4. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase a).

    c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:

    Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt.

    d) Endgültige Zuteilung:

    Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt. Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

    e) Nachrückverfahren:

    Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 5. Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

    Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

    Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

    Bewerber um einen der beiden Doppelhaushälfte-Bauplätze werden gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Grobplanung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.

    Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten (Regelungen im Kaufvertrag):

    • Bebauung des Grundstücks entsprechend den Vorschriften des Bebauungsplans: Baubeginn innerhalb von 2 Jahren, Fertigstellung innerhalb von 2 weiteren Jahren
    • Selbstbezugsverpflichtung von mindestens 5 Jahren
    • Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter energetischer Maßnahmen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
    • Naturnahe Gartengestaltung (Verbot von sogenannten "Schottergärten", Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja)

    Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen, der kurz vor Beginn des Bewerbungsverfahrens hier unter „Dokumente“ veröffentlicht wird.

    Mehrfamilienhäuser / Miet- und Eigentumswohnungen

    Zwei Areale für insgesamt 6 Mehrfamilienhäuser wurden nach öffentlicher Ausschreibung 2020 an 2 Investoren vergeben und inzwischen auch bebaut.  


    Zum Baugebiet
    Objekt-Nr.: GR3885
    Grundstücksgröße: 545 qm
    Kaufpreis: 108.455,00 €
    Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

    Interessentenliste Wohnbau

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    Ansprechpartner

    Marion Natterer
    Fachbereichsleiterin Liegenschaftsverwaltung
    Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

    Telefon: 07561/87-11707561/87-117
    E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de



    Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

    Roland Wagner
    Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

    Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
    E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de



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