Flurstück Nr. 594 Friesenhofen (EFH) - Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Flurstück Nr. 594 Friesenhofen (EFH) - Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 499 qm
Flurstücknummer 594
Straße / Hausnummer Löwenzahnweg
Bebauungsplan rechtskräftig seit 17.12.2020
Erschließungsdatum seit dem 06.04.2020
Bauzwang Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 20° - 40°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 8,5 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Einschränkungen

Verpflichtung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen

Mit dem Erwerb eines städtischen EFH- oder DHH-Wohnbauplatzes im Baugebiet "Friesenhofen Hinznanger Straße" ab 2022 verpflichtet sich der zukünftige Bauherr zur Umsetzung folgender energetischer Maßnahmen (Festsetzung im Kaufvertrag): 

  1. Das Gebäude muss mindestens Effizienzhaus-Klasse 55 EE oder besser (gem. der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)“ vom 17.12.2020) entsprechen 

    und

  2. darüber hinaus muss der Erwerber mindestens eine weitere energetische Maßnahme aus folgender Liste umsetzen:
    1. Unterschreitung der maximal zulässigen Qualität der Hülle um mehr als 45 % oder Bau eines Passivhauses. Grundlage sind die Werte der zum Zeitpunkt der Stellung des Bauantrags gültigen Energie-Einsparverordnung *)
    2. Bau eines Holzhauses (Holz als zentraler Baustoff, Dämmung mit Isoliermaterial aus nachwachsenden Rohstoffen wie zum Beispiel Holzfasern, Hobelspäne, Holzwolle, Zellulose, Kokos, Kork, Hanf, Lehm, Wolle, Flachs, Gräser und Ähnlichem) 
    3. Einbau einer PV-Anlage (mind. 3 kWp)
    4. Einbau eines Stromspeichers (mind. 3 kWh)
    5. Einbau einer Thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche)

*) Bei einem KfW 55-Haus ist der Primärenergiebedarf um wenigstens 45% besser, die Gebäudehülle um wenigstens 30%. Damit sind die Anforderungen aber noch nicht erfüllt. Dagegen ist bei einem KfW 40-Haus der Primärenergiebedarf um wenigstens 60% besser, die Gebäudehülle um wenigstens 45%. Die Anforderungen sind damit erfüllt. Bei Gebäuden mit einem noch besseren KfW-Standard sind die Anforderung selbstverständlich ebenfalls erfüllt.

Die Umsetzung von energetischen Maßnahmen wird zusätzlich auf Nachweis nachträglich belohnt (Bonussystem). Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite:
www.leutkirch.de


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Friesenhofen Hinznanger Straße'

Friesenhofen Hinznanger Straße

Baugebiet und Umgebung

Zwei Vergaberunden des Bewerbungsverfahrens für einen Teil der EFH- und DHH-Plätze ist abgeschlossen. Derzeit sind keine Bewerbungen möglich. Das Bewerbungsverfahren 3. Runde für weitere 2 EFH- und 2 DHH-Plätze beginnt voraussichtlich im Herbst 2025.

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    Das Baugebiet liegt am nördlichen Rand von Friesenhofen, zwischen der Ortschaft und der Eschach. 

    Der Bebauungsplan "Friesenhofen Hinznanger Straße" (3. Änderung) ist seit 17.12.2020 rechtskräftig. In einem 3. Bauabschnitt für 17 Einzelhäuser (EFH), 2 Doppelhaushälften (DHH) und 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) wurde ab 2019 der Teil westlich des Kreisverkehrs erschlossen. Anfang 2020 konnte mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden. 

    Die Grundstückspreise für die 2022 noch nicht verkauften Plätze wurden vom Gemeinderat der Stadt Leutkirch am 10.10.2022 wie folgt neu festgesetzt:
    - EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
    - Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
    Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Naturschutzrechtlicher Ausgleichsbetrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.


    Einfamilienhaus- und Doppelhaushälfte-Plätze


    Die meisten Bauplätze wurden inzwischen verkauft. Aktuell sind noch 4 EFH-Grundstücke (479 m² - 545 m²) und 2 DHH-Plätze (307 m² und 316 m²) verfügbar. Derzeit sind noch keine Bewerbungen für diese Plätze möglich. Das Bewerbungsverfahren, 3. Runde, für 2 EFH- und 2 DHH-Plätze beginnt voraussichtlich im Herbst 2025 hier auf BAUPILOT. Genaueres wird rechtzeitig hier bekanntgegeben. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Friesenhofen“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den genauen Beginn der 3. Vergaberunde informiert.

    Die Vergabe erfolgt dann nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Friesenhofen in öffentlicher Sitzung am 13.02.2025 zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“).

    Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:

    • Bebauung des Grundstücks entsprechend den Vorschriften des Bebauungsplans: Baubeginn innerhalb von 2 Jahren, Fertigstellung innerhalb von 2 weiteren Jahren
    • Selbstbezugsverpflichtung von mindestens 5 Jahren
    • Verpflichtung zur Umsetzung bestimmter energetischer Maßnahmen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
    • Naturnahe Gartengestaltung (Verbot von sogenannten "Schottergärten", Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja)

    Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen, der kurz vor Beginn des Bewerbungsverfahrens hier unter „Dokumente“ veröffentlicht wird.

    Mehrfamilienhäuser / Miet- und Eigentumswohnungen

    Zwei Areale für insgesamt 6 Mehrfamilienhäuser wurden nach öffentlicher Ausschreibung 2020 an 2 Investoren vergeben und inzwischen auch bebaut.  


    Zum Baugebiet
    Objekt-Nr.: GR3879
    Grundstücksgröße: 499 qm
    Kaufpreis: 99.301,00 €
    Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, zzgl. Hausanschlusskosten, zzgl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

    Dieses Grundstück ist bereits verkauft!


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    Ansprechpartner

    Marion Natterer
    Fachbereichsleiterin Liegenschaftsverwaltung
    Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

    Telefon: 07561/87-11707561/87-117
    E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de



    Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

    Roland Wagner
    Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

    Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
    E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de



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