Bauplatz Nr. 93/55 Diepoldshofen (EFH) - Baugebiet 'Diepoldshofen Wittum II'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Bauplatz Nr. 93/55 Diepoldshofen (EFH) - Baugebiet 'Diepoldshofen Wittum II'


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Verkauf
Fläche 492 qm
Quadratmeterpreis 199,00 €/m2
Kaufpreis 97.908,00 €
Kaufpreis
Flurstücknummer 93/55
Straße / Hausnummer An der Breite
Bebauungsplan rechtskräftig seit 17.12.2021
Erschließungsdatum seit dem 31.05.2022
Bauzwang Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
Haustypen Einfamilienhaus
Dachformen Satteldach
Dachneigung 25°-35°
GFZ
GRZ 0,4
Vollgeschosse II
Maximale Gebäudehöhe 9 m
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Leutkirch im Allgäu

Einschränkungen

Beim Hausbau sind die Festsetzungen des Bebauungsplans "Diepoldshofen Wittum II" einzuhalten.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


Alle Grundstücke im Baugebiet 'Diepoldshofen Wittum II'

Diepoldshofen Wittum II

Baugebiet und Umgebung

In Diepoldshofen wurde 2022 ein neues Baugebiet erschlossen. Derzeit läuft die Auswertung des Bewerbungsverfahren (2. Runde) für 2 EFH- und 2 DHH-Plätze. Aktuell sind keine Bewerbungen möglich.

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Das Neubaugebiet "Diepoldshofen Wittum II" liegt am östlichen Ortsrand. Es sieht 15 Einzelhäuser (451 bis 564 m² Fläche) und 6 Doppelhaushälften (324 bis 357 m²) sowie 1 Areal für Mehrfamilienhäuser vor. Die Bauplätze werden in mehreren Abschnitten vermarktet.

Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Die Planzeichnung mit Textteil und Begründung sind hier unter dem Punkt "Dokumente" zu finden. Die Erschließung des Neubaugebiets ist fertiggestellt. Mit dem Bau der Wohnhäuser kann nach Abschluss des Kaufvertrags, Zahlung des Kaufpreises und Erhalt einer Baugenehmigung begonnen werden.

Grundstückspreise:

Doppelhaushälfte: 180,00 Euro/m²
EFH (Einzelhaus): 199,00 Euro/m²
Diese Preise gelten für ein voll erschlossenes Grundstück, incl. Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeitrag, Vermessungskosten des Bauplatzes und die privaten Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für die nicht-städtischen Versorgungsträger (Strom, Telefon, Breitband) sowie Notarkosten, Grundbuchamtskosten und 5 % Grunderwerbsteuer.



Grundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften zum Selbstbezug 
- BEWERBUNGSVERFAHREN

Für das Vergabeverfahren, 2. Runde, konnten vom 21.01. bis 25.02.2025 Bewerbungen abgegeben werden. Derzeit sind keine Bewerbungen mehr möglich. Ein Zeitplan für den Beginn einer 3. Vergaberunde steht noch nicht fest. Wer auf der Interessentenliste bei BAUPILOT eingetragen ist und „Diepoldshofen“ als regionales Interesse angegeben hat, wird per E-Mail über den Beginn der 3. Vergaberunde informiert.

Folgende Bauplätze werden in der 2. Vergaberunde vermarktet::
- Einzelhaus-Platz Nr. 93/54 mit 493 m²
- Einzelhaus-Platz Nr. 93/55 mit 492 m²
- Doppelhaushälfte-Platz Nr. 93/43 mit 357 m²
- Doppelhaushälfte-Platz Nr. 93/44 mit 340 m².

Die Vergabe erfolgt nach den Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die der Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossen hat und denen der Ortschaftsrat Diepoldshofen in öffentlicher Sitzung am 27.11.2024 zugestimmt hat (siehe hier unter Punkt „Dokumente“).

Ablauf Bewerbungsverfahren:

a) Bewerbungsphase:

Jeder Bewerber konnte in einem ersten Schritt zwischen dem 21.01. und 25.02.2025 eine Bewerbung für das gesamte Baugebiet abgeben. Die Bewerbungen wurden gemäß den Vergaberichtlinien geprüft, und sie werden derzeit ausgewertet. Anhand der Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge aller Bewerber, die vom Ortschaftsrat Diepoldshofen voraussichtlich am 06.03.2025 beschlossen wird.

b) Prioritätenabgabe:
Im zweiten Schritt werden dann für die 4 ausgeschriebenen Bauplätze die 4 Bewerber mit den meisten Punkten aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten zu benennen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl kann 1 Platz wählen, der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann 2 Prioritäten festlegen, der nächste 3 und der Vierte 4. Für diese Auswahl haben die Bewerber etwa eine Woche Zeit.
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Baugrundstücken erst in diesem zweiten Schritt „Prioritätenabgabe“ möglich ist, nicht schon in der Bewerbungsphase a).

c) Vorläufige Zuteilung / Reservierung:
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert, die Reservierungen ausgesprochen und die Kaufabsicht abgefragt (voraussichtlich Mitte März).

d) Endgültige Zuteilung:
Mit Äußerung der Kaufabsicht für das Grundstück, für das der Bewerber eine Reservierungszusage erhalten hatte, innerhalb der dafür gesetzten Frist (nochmals etwa eine Woche) wird der Bauplatz endgültig zugeteilt (voraussichtlich Ende März). Erfolgt keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

e) Nachrückverfahren:
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Bauplätze verfügbar sind, weil einzelne Bewerber zu wenig Prioritäten wählen oder ihre Bewerbung zurückziehen, gibt es ein Nachrückverfahren mit den Bewerbern ab Rang 5 (voraussichtlich Ende März 2025). Die Abwicklung erfolgt wie oben ab Punkt „b) Prioritätenabgabe“ beschrieben für so viele Bewerber wie Plätze verfügbar sind.

Die Stadt Leutkirch erhält ein Wiederkaufsrecht für den Bauplatz bzw. kann eine Vertragsstrafe fordern für den Fall, dass im Vergabeverfahren falsche Angaben oder Unterlagen zur Zuteilung eines Grundstücks geführt haben und vom Bewerber zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Bewerber, die schon über ausreichend großes Wohneigentum verfügen, im Bewerbungsbogen angeben, dieses zu veräußern, der Verkauf aber nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Die Vertragsstrafen werden im Kaufvertrag abgesichert.

Jeder Bewerber kann die Bewerbung zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen. Bei Rücknahme des Kaufantrags erst nach endgültiger Zuteilung (oben Punkt d)) bzw. bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrags innerhalb einer angemessenen Frist (etwa 4 Monate) nach Zuteilung aus Gründen, die der Bewerber zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 400,00 € an die Stadt Leutkirch zu zahlen.

Bewerber um einen der beiden Doppelhaushälfte-Bauplätze werden gefragt, ob sie dem Austausch ihrer Kontaktdaten mit denen des Bewerbers für den anderen DHH-Bauplatz zustimmen. Damit das Doppelhaus architektonisch eine Einheit wird, sollen die Käufer der beiden DHH-Bauplätze vor Kauf der Plätze eine gemeinsame Planung dem Stadtbauamt vorlegen. Erst wenn eine abgestimmte Grobplanung vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil sich die Bewerber nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, entfällt die oben genannte Bearbeitungsgebühr.

Im Falle einer Zuteilung eines Baugrundstücks sind vom Bewerber wesentliche Dinge einzuhalten:

  • Es gilt folgende Baufrist: Innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags muss mit dem Hausbau begonnen werden, die bezugsfertige Erstellung des Wohnhauses hat innerhalb weiterer 2 Jahre zu erfolgen. Bei Nichterfüllung hat die Stadt Leutkirch ein Wiederkaufsrecht am Bauplatz.
  • Es gibt ein Eigennutzungsgebot (Pflicht zur Selbstbewohnung mit Erstwohnsitz für die Dauer von 5 Jahren ab Fertigstellung). Bei einem Verstoß ist eine Nachzahlung in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu leisten.
  • Der Käufer ist verpflichtet, bestimmte energetische Maßnahmen umzusetzen (siehe Infoblatt ‚Richtlinien zur Umsetzung und Förderung von energetische Maßnahmen‘ unter dem Punkt „Dokumente“ in der Rubrik ‚Richtlinien und Vorschriften‘)
  • Naturnahe Gartengestaltung: Verbot von sogenannten Schottergärten, Verbot von Einfriedungen mit Gabionen über 50 cm Höhe und exotischen Gehölzen wie z.B. Thuja oder Zypressen. Zulässig sind hierfür nur heimische Sträucher gemäß Pflanzliste im Bebauungsplan.

Diese Punkte und weitere Vertragsbestimmungen sind dem Musterkaufvertrag zu entnehmen.



Grundstück für Geschosswohnungsbau

Im nördlichen Randbereich ist ein Grundstück mit 3.391 m² Fläche zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen (Festsetzung des Bebauungsplans: 3-geschossige Bebauung, Satteldach 25-35°, Wandhöhe max. 7,6 m, Firsthöhe max. 10,6 m). Interessenten für Geschosswohnungsbau werden gebeten, sich hier nicht auf der Interessentenliste vormerken zu lassen, da diese Flächen nicht über BAUPILOT vermarktet werden. Sie können sich direkt per E-Mail bei der Stadt Leutkirch melden (Kontakt: Marion.Natterer@Leutkirch.de). Dort wird eine gesonderte Vormerkliste für Investoren für Mehrfamilienhäuser geführt.
Einen Zeitplan für die Ausschreibung und genauere Bewerbungsbedingungen sind noch nicht festgelegt. Vorgemerkte Interessenten werden über den Beginn, Bedingungen und Auswahlkriterien der öffentlichen Ausschreibung des Areals informiert und können dann ein Bebauungs- und Nutzungskonzept abgeben. Die Vergabeentscheidung erfolgt nach Vorberatung durch den Ortschaftsrat Diepoldshofen durch den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu.



E
igentums- oder Mietwohnungen

Interessenten für Eigentums- oder Mietwohnungen können sich gerne etwa  Anfang 2026 bei der Stadt Leutkirch melden. Sie werden dann informiert, ob schon feststeht, wer die Mehrfamilienwohnhäuser bauen wird. Der Verkauf bzw. die Vermietung der Wohnungen erfolgt dann direkt über den Investor.


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR12201
Grundstücksgröße: 492 qm
Kaufpreis: 97.908,00 €
Kaufpreis inkl. Erschließungskosten, inkl. Entwässerungskosten, inkl. Hausanschlusskosten, inkl. Vermessungskosten, inkl. Kostenerstattungsbetrag

Eine Bewerbung ist für dieses Baugebiet nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.


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Ansprechpartner

Marion Natterer
Fachbereichsleiterin Liegenschaftsverwaltung
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561/87-11707561/87-117
E-Mail: marion.natterer@leutkirch.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Roland Wagner
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu

Telefon: 07561 / 87-15107561 / 87-151
E-Mail: roland.wagner@leutkirch.de



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