Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 509 qm |
Quadratmeterpreis | 175,00 €/m2 |
Hausanschlusskosten | 8.730,00 € |
Kaufpreis |
97.805,00 € Kaufpreis |
Flurstücknummer | 1240/7 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | 0,4 |
Vollgeschosse | II |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Langenau |
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Die Stadt Langenau vermarktet in der "Vergaberunde 2024" 3 attraktive Wohnbauplätze in bester Lage.
Im Göttinger Baugebiet "Heckenanger", am Ortseingang aus Richtung Langenau östlich der Hauptstraße, wurden im Jahr 2018 15 Bauplätze erschlossen. Derzeit stehen im Baugebiet noch 5 Bauplätze zur Verfügung.
Die Vermarktung von 3 der zur Verfügung stehenden Wohnbauplätze im Baugebiet "Heckenanger" erfolgt im Zeitraum 11. November 2024 bis 09. Dezember 2024.
Hinweise zum Vergabe- und Vermarktungsverfahren:
Die Vermarktung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Dies bedeutet, dass die Bewerbung zunächst für das gesamte Baugebiet erfolgt. Nach Auswertung aller eingegangenen Bewerbungen, werden alle Bewerbenden angeschrieben, die aufgrund Ihrer Punktzahl einen Bauplatz zugewiesen bekommen. In diesem zweiten Schritt, erfolgt dann die Auswahl eines Bauplatz. Je nach Rangplatz müssen dann entsprechend viele Wohnbauplätze angegeben und priorisiert werden.
Hinweise zu den Nachweisen:
Zum Beleg des Familienstandes, des Wohnsitzes und von haushaltsangehörigen Kindern, ist die Einreichung einer erweiterten Meldebescheinigung ausreichend. Die Einreichung von Heirats- oder Geburtsurkunden ist nicht erforderlich. Die Einreichung einer Finanzierungsbestätigung ist erst im Rahmen des Bauplatzauswahlverfahrens notwendig. Hierzu wird dann gesondert aufgefordert.
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