Erbbaurechtsgrundstück im Bieterverfahren | Friedhofstraße 93, Kehl - Baugebiet 'Erbbaurechtsgrundstück im Bieterverfahren | Friedhofstraße 93, Kehl'

Grundstücks-Info

Beschreibung

Erbbaurechtsgrundstück im Bieterverfahren | Friedhofstraße 93, Kehl - Baugebiet 'Erbbaurechtsgrundstück im Bieterverfahren | Friedhofstraße 93, Kehl'

Zuschlagkriterium bei der Vergabe des Erbbaurechtes ist unter den zugelassenen Bewerbungen der gebotene jährliche Erbbauzins (Höchstgebotsverfahren). Mit Angebotsabgabe sind Unterlagen einzureichen, die die Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen (maximal 12 Wochen alt). Das Mindestgebot basiert jeweils auf dem aktuellen Bodenrichtwert und einem Erbbauzins von 3 % jährlich und beträgt für das Flst.Nr. 322 = 240,00 €/m² x 719 qm x 3 % = 5.176,80 € jährlich. Sollten mehrere Angebote mit gleicher Angebotssumme abgegeben werden, sind die Bieter nochmals zur Abgabe eines erneuten Angebots aufzufordern.


Fakten

Nutzung Allgemeines Wohngebiet
Angebotsart Erbbaurecht
Fläche 719 qm
Prozentsatz Erbbauzins 3,00 %
Jährlicher Erbbauzins 5.176,80 €
Laufzeit Erbbaurecht 99
Flurstücknummer 322
Straße / Hausnummer Friedhofstraße 93
Bebauungsplan rechtskräftig seit n/a
Erschließungsdatum nicht bekannt
Bauzwang 3 Jahre nach Erbbaurechtsvertragsbeurkundung ist das Gebäude bezugsfertig zu errichten.
Haustypen Einfamilienhaus, Doppelhaus, Tinyhaus
Dachformen
Dachneigung
GFZ
GRZ
Vollgeschosse
Einheimischenklausel
Anbieter Stadt Kehl am Rhein

Baugrund

Auf dem Grundstück hat sich in der Vergangenheit ein Verkaufspavillon befunden, dass durch die Stadt Kehl abgerissen worden ist. Des weiteren befanden sich im Erdreich Überreste eines Kellers die durch die Stadt ausgebaut wurden. Die Möglichkeit der Beauftragung eines Bodengutachtens auf Kosten des Interessenten ist möglich.


Einschränkungen


Das Grundstück befindet sich in keinem Bebauungsplangebiet, dass bedeutet die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich analog der Vorgaben des § 34 BauGB. Ziel ist die Bebauung des Grundstücks mit einem 1- bzw. 2.-Familienhaus. Auch die Errichtung von Tinyhäuser/Minihäuser ist auf dem Baugrundstück möglich. Sollten sich einzelne Bewerber zu einer Baugemeinschaft zusammenschließen, ist auch eine weiterführende Teilung des Grundstücks unter anteiliger Anpassung des Erbbauzinses möglich. Die Vorgaben zur maximalen Bebauung des Grundstücks (1-2 Familienhaus/Tinyhäuser) wird Teil der Erbbaurechtsbestellung. 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Kehl ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die hintere Baugrenze ergibt sich sehr eindeutig durch die Umgebungsbebauung auf Flst.-Nr. 326.
Zu beachten ist die Bebauung auf Flst.-Nr. 323, die eine Grenzbebauung darstellt (Baulast). 

Erschließungsbeiträge für Straßenbau, Wasser- und Abwasser sind bereits alle erhoben und bezahlt und fallen somit nicht mehr an.


Infrastruktur

Energieversorgung
Gas
Nah- oder Fernwärme
Wasserversorgung

Kommunikation

DSL
Glasfaseranschluss
Kabelanschluss
VDSL

Umgebung

Alten- und Pflegeheime
Ärzte
Einkaufsmöglichkeiten
Kindergarten
Kinderkrippe
Kitas
Krankenhäuser / Kliniken
Mobiler Pflegedienst
Öffentlicher Personennahverkehr
Schulen
Schwimmbäder / Badeseen
Sozialstationen
Spielplätze
Sporteinrichtungen


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Erbbaurechtsgrundstück im Bieterverfahren | Friedhofstraße 93, Kehl

Baugebiet und Umgebung

Zuschlagkriterium bei der Vergabe des Erbbaurechtes ist unter den zugelassenen Bewerbungen der gebotene jährliche Erbbauzins (Höchstgebotsverfahren).



Zur Gebotsabgabe geht es hier


Mit Angebotsabgabe sind Unterlagen einzureichen, die die Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen (maximal 12 Wochen alt). Das Mindestgebot basiert jeweils auf dem aktuellen Bodenrichtwert und einem Erbbauzins von 3 % jährlich und beträgt für das Flst.Nr. 322 = 240,00 €/m² x 719 qm x 3 % = 5.176,80 €. Sollten mehrere Angebote mit gleicher Angebotssumme abgegeben werden, sind die Bieter nochmals zur Abgabe eines erneuten Angebots aufzufordern. Bei Baugruppen ist eine Unterteilung des Grundstücks durch katastermäßige Bildung von Teilgrundstücken möglich. Der Erbbauzins verändert sich dann jeweils anteilig im Verhältnis zur Grundstücksgröße (Beispiel 360 qm = 2.588,40 Euro). 


Zum Baugebiet
Objekt-Nr.: GR10480
Grundstücksgröße: 719 qm
Mindestgebot Jährlicher Erbbauzins: 5.176,80 €
Prozentsatz Erbbauzins: 3,00 %
Laufzeit: 99 Jahre

Eine Bewerbung ist für dieses Grundstück nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.



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Ansprechpartner

Guido Karsten
Leitung Liegenschaften
Stadt Kehl

Telefon: 07851- 88-3150 07851- 88-3150
Telefax: 07851- 88-3102
E-Mail: g.karsten@stadt-kehl.de



Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Regina Rehsöft-Lehmann
Leitung Bauordnung & Bauservice

E-Mail: r.rehsoeft-lehmann@stadt-kehl.de



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