Zuschlagkriterium bei der Vergabe des Erbbaurechtes ist unter den zugelassenen Bewerbungen der gebotene jährliche Erbbauzins (Höchstgebotsverfahren). Mit Angebotsabgabe sind Unterlagen einzureichen, die die Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen (maximal 12 Wochen alt). Das Mindestgebot basiert jeweils auf dem aktuellen Bodenrichtwert und einem Erbbauzins von 3 % jährlich und beträgt für das Flst.Nr. 322 = 240,00 €/m² x 719 qm x 3 % = 5.176,80 € jährlich. Sollten mehrere Angebote mit gleicher Angebotssumme abgegeben werden, sind die Bieter nochmals zur Abgabe eines erneuten Angebots aufzufordern.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Erbbaurecht |
Fläche | 719 qm |
Prozentsatz Erbbauzins | 3,00 % |
Jährlicher Erbbauzins | 5.176,80 € |
Laufzeit Erbbaurecht | 99 |
Flurstücknummer | 322 |
Straße / Hausnummer | Friedhofstraße 93 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | 3 Jahre nach Erbbaurechtsvertragsbeurkundung ist das Gebäude bezugsfertig zu errichten. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus, Tinyhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Kehl am Rhein |
Auf dem Grundstück hat sich in der Vergangenheit ein Verkaufspavillon befunden, dass durch die Stadt Kehl abgerissen worden ist. Des weiteren befanden sich im Erdreich Überreste eines Kellers die durch die Stadt ausgebaut wurden. Die Möglichkeit der Beauftragung eines Bodengutachtens auf Kosten des Interessenten ist möglich.
Das Grundstück befindet sich in keinem Bebauungsplangebiet, dass bedeutet die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich analog der Vorgaben des § 34 BauGB. Ziel ist die Bebauung des Grundstücks mit einem 1- bzw. 2.-Familienhaus. Auch die Errichtung von Tinyhäuser/Minihäuser ist auf dem Baugrundstück möglich. Sollten sich einzelne Bewerber zu einer Baugemeinschaft zusammenschließen, ist auch eine weiterführende Teilung des Grundstücks unter anteiliger Anpassung des Erbbauzinses möglich. Die Vorgaben zur maximalen Bebauung des Grundstücks (1-2 Familienhaus/Tinyhäuser) wird Teil der Erbbaurechtsbestellung.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Kehl ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die hintere Baugrenze ergibt sich sehr eindeutig durch die Umgebungsbebauung auf Flst.-Nr. 326.
Zu beachten ist die Bebauung auf Flst.-Nr. 323, die eine Grenzbebauung darstellt (Baulast).
Erschließungsbeiträge für Straßenbau, Wasser- und Abwasser sind bereits alle erhoben und bezahlt und fallen somit nicht mehr an.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Zuschlagkriterium bei der Vergabe des Erbbaurechtes ist unter den zugelassenen Bewerbungen der gebotene jährliche Erbbauzins (Höchstgebotsverfahren).
Zur Gebotsabgabe geht es hier
Mit Angebotsabgabe sind Unterlagen einzureichen, die die Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen (maximal 12 Wochen alt). Das Mindestgebot basiert jeweils auf dem aktuellen Bodenrichtwert und einem Erbbauzins von 3 % jährlich und beträgt für das Flst.Nr. 322 = 240,00 €/m² x 719 qm x 3 % = 5.176,80 €. Sollten mehrere Angebote mit gleicher Angebotssumme abgegeben werden, sind die Bieter nochmals zur Abgabe eines erneuten Angebots aufzufordern. Bei Baugruppen ist eine Unterteilung des Grundstücks durch katastermäßige Bildung von Teilgrundstücken möglich. Der Erbbauzins verändert sich dann jeweils anteilig im Verhältnis zur Grundstücksgröße (Beispiel 360 qm = 2.588,40 Euro).
Eine Bewerbung ist für dieses Grundstück nicht mehr möglich. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
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