Grundstück: | Bauplatz 02 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 353 m2 |
Preis: | 77.660,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 07 |
Status: | reserviert |
Größe: | 335 m2 |
Preis: | 77.050,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 08 |
Status: | reserviert |
Größe: | 509 m2 |
Preis: | 117.070,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 09 |
Status: | reserviert |
Größe: | 536 m2 |
Preis: | 117.920,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 10 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 300 m2 |
Preis: | 66.000,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 11 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 300 m2 |
Preis: | 66.000,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 15 |
Status: | reserviert |
Größe: | 295 m2 |
Preis: | 67.850,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 14 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 295 m2 |
Preis: | 67.850,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 16 |
Status: | reserviert |
Größe: | 505 m2 |
Preis: | 116.150,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 18 |
Status: | reserviert |
Größe: | 285 m2 |
Preis: | 62.700,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 19 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 285 m2 |
Preis: | 62.700,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Grundstück: | Bauplatz 23 |
Status: | verfügbar |
Größe: | 330 m2 |
Preis: | 75.900,00 € |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Die Vermessung ist erfolgt. Die Kaufpreise liegen zwischen 220€/m² und 230€/m². Sämtliche Vertragsnebenkosten (Notar- und Katastergebühren, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer, weitere Vermessungskosten wie z. B. Aufzeigen des Grundstücks in der Örtlichkeit, Absteckung des „Schnurgerüstes“, Gebäudeeinmessung etc.) sind vom Erwerber zu tragen. Dies gilt ebenfalls für alle Hausanschlusskosten der Ver- und Entsorgung sowie für etwaige Geländeaufschüttungen.
Die Planung für das Baugebiet umfasst 9 Grundstücke für die Bebauung mit Doppelhaushälften und weitere 2 Grundstücke für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern. Zusätzlich ist auf Höhe der "Girmes-Arbeitersiedlung" die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Im Süden wird die Fläche durch Stellplätze und Garagen abgeschlossen.
Um Missverständnisse und Irritationen ihrerseits zu vermeiden, lesen Sie bitte alle beigefügten Informationen aufmerksam durch. Mit der Bewerbung wird bestätigt, dass Sie die beigefügten Unterlagen insbesondere die besonderen Vertragsbedingungen, die Vergaberichtlinien und die datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptiert werden.
VERMARKTUNGSSTART beginnt am 19. Juli 2024 und endet am 30. August 2024.
Die Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser variieren zwischen ca. 295 m² und 536 m².
Die Erschließung der Baugrundstücke ist über eine Baustraße gesichert.
Das zu erwerbende Grundstück muss der Errichtung eines Wohnhauses dienen. Die gemäß Aufteilungsplan als Doppelhaushälfte ausgewiesenen Grundstücke sind mit einer Doppelhaushälfte zu bebauen. Die zur Vergabe stehenden Grundstücke sind in der beigefügten zeichnerischen Darstellung der Bau- und Preiszonen mit fortlaufenden Grundstücksnummern versehen. Anhand der farblichen Darstellung können Sie die jeweilige Art der vorgesehenen Bebauung erkennen. Aus der Auflistung der Grundstücksgrößen und – preise können Sie die jeweilige Größe sowie die Bruttokaufpreise der einzelnen Grundstücke entnehmen. Bitte beachten Sie ebenfalls die Vorgaben in dem beigefügten Auszug aus der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Oe 4a und den textlichen Festsetzungen zum v.g. Bebauungsplan. Ferner weise ich Sie darauf hin, dass im Allgemeinen Wohngebiet (WA1 bzw. WA2) unterschiedliche Festsetzung im Bebauungsplan getroffen wurden. Bei der Realisierung ihres Objekts ist auch der Straßenausbauplan zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Planung der Lage von Einfahrten und Garagen. Die Doppelhaushälften sind entsprechend den textlichen Festsetzungen zur 1. Ergänzung des Bebauungsplans Oe 4a „Färberstraße“ einheitlich in Höhenlage, Fassadenmaterial, Dachform, Dacheindeckung und Dachneigung auszuführen. Vor der Realisierung des Bauvorhabens haben sich die jeweiligen Doppelhauspartner diesbezüglich abzustimmen (siehe Ziffer II der Textlichen Festsetzungen). Nähere Hinweise können sie auch dem Merkblatt zur Bebauung mit Doppelhaushälften entnehmen.
Im Übrigen erfolgt die Veräußerung der Grundstücke in dem Zustand, wie sie sich zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses in der Örtlichkeit darstellen. Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit der Grundstücke übernimmt die Gemeinde Grefrath keine Garantie. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben und Beschreibungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Jahr 2022 hat sich die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 beworben. Auch wenn es mit der Bewerbung nicht geklappt hat, kann man in diesem Video einen guten Eindruck von unserer Gemeinde erhalten.
Lage
Der Ortsteil Oedt liegt im südöstlichen Bereich des Grefrather Gemeindegebietes. Das Plangebiet befindet sich im mittleren östlichen Randbereich des Ortsteils Oedt. Es wird westlich begrenzt durch die Färberstraße, nördlich durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Färberstraße, östlich durch landwirtschaftliche Ackerfläche und südlich durch eine Garagenreihe entlang der Straße Gurth.
Baugrund
Im südlichen Bereich des Plangebietes bestehen punktuelle Verdachtsflächen durch eine Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges, deren nähere Überprüfung empfohlen wurde. Ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung wurde über die örtliche Ordnungsbehörde an die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt.
Die Überprüfung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Dabei sind keine Kampfmittel geborgen worden.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden.
sind. Daher kann dies nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Da die Erschließungsstraße im Baugebiet Färberstraße deutlich über dem vorhandenen Geländeniveau liegt, sind die Baugrundstücke aufzuschütten.
Geländeaufschüttungen bedürfen der Genehmigung durch den Kreis Viersen.
Daher ist die geplante Geländeaufschüttung in den Bauantragsunterlagen (Lageplan, Bauzeichnung) darzustellen.
Für die Genehmigung von Geländeaufschüttungen bis zu 1,0 m zu Baugrundstücken ist eine Nachbarzustimmung einzuholen.
Für eine Geländeaufschüttung größer 1,0 m zu Baugrundstücken ist zudem ein Antrag auf Abweichung von § 6 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen zu stellen. Hierfür bedarf es ebenfalls einer Nachbarzustimmung.
Für Geländeaufschüttungen größer 1,0 m zur Landwirtschaftsfläche ist die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast durch den angrenzenden Grundstückseigentümer erforderlich.
Einschränkungen
Das auf befestigten Flächen anfallende und gesammelte Niederschlagswasser muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden.
Als Hauptwärmeart darf nur die öffentliche Abnahme von Nahwärme gewählt werden. Ein entsprechender Nahwärmeversorgungsvertrag ist vom Käufer mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen (Gemeindewerke Grefrath) abzuschließen.
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche des Wohngebäudes ist vorgeschrieben. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit wird eine Mindestgröße von 2 KW festgeschrieben.
Seitens der Bauaufsichtsbehörde (Kreis Viersen) ist bei einer Bebauung der Grundstücke mit einer Doppelhaushälfte die Eintragung einer Baulast (Anbauverpflichtung) erforderlich.
Nicht gefunden was Sie suchen?
Zurück zum Stadtportal von GrefrathFolgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Grefrath
Dokumente |
---|
Pläne |
Richtlinien und Vorschriften |
Formulare und Vorlagen |
Sonstige Dokumente |
Fakten |
|
---|---|
Stadt / Gemeinde: | Grefrath |
Nutzungsart: | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotstyp: | Verkauf |
Preis: | ab 220,00 €/m2 |
Grundstücksgrößen: ab 295 m2 bis 536 m2 | |
Grundstücke in Baugebiet: | 12 |
Freie Grundstücke: | 6 |
Bebauungsplan rechtskräftig seit: | 24.12.2022 |
Baugebiets-Id: | BG2223 |
Bauzwang: | |
Erschließungsdatum: | nicht bekannt |
Einheimischenklausel: | |
Maximale Gebäudehöhe: | 10 m |
Infrastruktur |
|
---|---|
Gas | |
Energieversorgung | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung | |
Kommunikation |
|
DSL | |
Kabelanschluss | |
Glasfaseranschluss | |
VDSL | |
Umgebung |
|
Krankenhäuser / Kliniken | |
Spielplätze | |
Mobiler Pflegedienst | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Alten- und Pflegeheime | |
Sozialstationen | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kitas | |
Kindergarten | |
Sporteinrichtungen | |
Schulen | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Ärzte | |
Kinderkrippe |