Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 477 qm |
Quadratmeterpreis | 245,00 €/m2 |
Kaufpreis |
116.865,00 € Kaufpreis |
Flurstücknummer | 2178 |
Straße / Hausnummer | Am Waldrand |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | n/a |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Die Bewerber verpflichten sich vertraglich innerhalb von 36 Monaten mit dem Bau zu beginnen. |
Haustypen | Einfamilienhaus, Doppelhaus |
Dachformen | frei wählbar |
Dachneigung | 0° - 42° |
GFZ | 0,4 |
GRZ | |
Vollgeschosse | II |
Maximale Gebäudehöhe | 10,5 m |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Fahrenbach |
Das Plangebiet befindet sich im Verbreitungsbereich von Gesteinen der Plattensandstein-Formation.
Die im Untergrund anstehenden sehr harten Sandsteinbänke der Plattensandstein-Formation können Violetthorizonte (fossile Bodenbildungen) enthalten, die in der Regel nur eine geringe Festigkeit aufweisen. Es ist auf einen einheitlich tragfähigen Gründungshorizont zu achten.
Darüber hinaus können Informationen zur allgemeinen Baugrundsituation einem Ingenieurgeologischen Flächengutachten entnommen werden.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das Baugebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Fahrenbach und umfasst insgesamt 38 Bauplätze, deren Größe zwischen ca. 450m² und 900 m² variiert. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit Einzel- bzw. Einzel- und Doppelhäusern vor (1 bzw. 2 Vollgeschosse).
Das RESERVIERUNGSVERFAHREN beginnt am 08.01.2025 um 8:00 Uhr!
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet, für das eine Grundflächenzahl von 0,4 festgelegt ist. Die Höhenentwicklung der Gebäude wird durch die Festsetzung von maximalen Trauf- und Firsthöhen und die maximal zulässige Vollgeschosszahl beschränkt. Die Festsetzung wird dabei von 6,5 m maximale Traufhöhe und 10,5 m maximale Firsthöhe im Inneren zu den Außenrändern nach Norden und Osten auf 4,5 m maximale Traufhöhe und 8,5 m maximale Firsthöhe abgestaffelt, um eine Integration in die Landschaft und die bestehende ländliche Siedlungsstruktur Fahrenbachs zu gewährleisten.
Die überbaubaren Grundstücksflächen mit durchgängigen Baufenstern ermöglichen eine sehr flexible Bebauung der Grundstücke und stellen gleichzeitig eine städtebauliche Grundordnung her. Für jedes Einzelhaus sind zwei Wohneinheiten, bei Doppelhäusern für jede Doppelhaushälfte jeweils eine Wohneinheit zulässig.
Begrünte Flachdächer und einseitig geneigte begrünte Pultdächer sind mit einer Dachneigung von 0° bis 15° zulässig. Versetzte, zweiseitig geneigte Pultdächer und mehrseitig geneigte Dächer sind mit einer Dachneigung von 15° bis 42° zulässig. Für Garagen sind zusätzlich begrünte Flachdächer zulässig.
Zur Dachdeckung geneigter Dächer sind Dachziegel oder Dachsteine in den Farbtönen ziegelrot, rotbraun bis dunkelbraun, anthrazit und grau zu verwenden. Die Verwendung von Dächern zur Nutzung der Sonnenenergie sowie zur Begrünung ist zulässig.
Grelle, glänzende oder stark reflektierende Materialien und Farben sind mit Ausnahme von Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen unzulässig.
Um eine ausreichende Durchgrünung des Gebiets zu gewährleisten, ist pro Baugrundstück mindestens ein Laub- oder Obstbaum zu pflanzen. Mindestens 5 % der Baugrundstücksflächen sind mit gebietsheimischen Sträuchern zu bepflanzen.
Je Wohnung gilt eine Stellplatzverpflichtung von zwei Kfz-Stellplätzen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Fahrenbach