Baugebiet ''An der Berghofener Straße' | Vergabe nach HÖCHSTGEBOT' 84174 Eching

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Grundstück: Parzelle 34 – Einzelhaus
Status: verfügbar
Größe: 678 m2
Preis: 305.100,00 €
Vollgeschosse: II
GFZ: 0,6
GRZ:
Dachform: Pultdach, Satteldach, Walmdach
Bauweise: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
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'An der Berghofener Straße' | Vergabe nach HÖCHSTGEBOT

Im Baugebiet "An der Berghofener Straße" steht wegen Rückabwicklung 1 Einzelhausgrundstück (678 m²) von Seiten der Gemeinde Eching zum Verkauf.

BEWERBUNGSPHASE vom 14.05. - 14.07.2025

Das Baugebiet ist komplett erschlossen.  Die Vermessung ist bereits erfolgt.

Der Kaufpreis beträgt mindestens 450 Euro/m² inklusive Straßenerschließung, Regenwasserpufferanlage, archäologischer Freimachung des Grundstücks sowie der fiktiven Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage und fiktiven Herstellungs- u. Verbesserungsbeiträgen für die Entwässerungsanlage nach Art. 5 und 9 des Kommunalabgabengesetzes gemäß den jeweils gültigen Beitragssätzen.
Die Hausanschlusskosten (Strom, Telefon/Internet etc.) sind nicht im Kaufpreis enthalten.

Die Bebauung des Grundstücks ist mit einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus möglich.

Weitere Angaben

Einschränkungen

  1. Teilnahmevoraussetzungen

    Beim Höchstgebots-/Bieterverfahren können ausschließlich Gebote von Bewerbern oder Bewerberpaaren berücksichtigt werden, welche die nachfolgenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

    1. Es können sich nur volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen bewerben, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Juristische Personen, Bauträger, Makler, Firmen und andere juristische und natürliche Personen, die Gebäude für Dritte errichten, sind nicht antragsberechtigt. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.

    2. Bieter können Einzelpersonen oder auch Paare sein, d.h. es können sich maximal zwei Personen zusammen bewerben. Im Falle einer gemeinsamen Bewerbung müssen beide Bewerber Miteigentum erwerben und gemeinsam Vertragspartner der Gemeinde Eching werden. Alle Erwerber müssen die in der Bauplatzvergaberichtlinie genannten Verpflichtungen übernehmen.

    3. Eine Person darf – auch zusammen mit anderen Personen – nur ein Gebot pro Bauplatz abgeben. Eine Person darf – auch zusammen mit anderen Personen – unabhängig vom Vergabeverfahren, nur einen Bauplatz im Baugebiet „An der Berghofener Straße“ erwerben.

    4. Wie in Ziffer V. Nr. 2. u. 3. näher beschrieben, besteht eine Bauverpflichtung von 5 Jahren sowie Wohnverpflichtung von 3 Jahren.

    5. Es wird vorausgesetzt, dass das auf dem Baugrundstück beabsichtigte und nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässige Bauvorhaben vom Bewerber finanziert werden kann. Mit der Bewerbung ist daher eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung einer inländischen Bank für das gesamte Bauvorhaben vorzulegen. Die Gemeinde Eching stellt hierfür das Formular „Finanzierungsbestätigung“ zur Verfügung. Die Finanzierungsbestätigung darf zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen sein (Näheres unter Ziffer III. Nr. 2.4). Sollten die erforderlichen Dokumente nicht fristgerecht vorliegen, so gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

    6. Bewerber für ein Grundstück sind von der Vergabe ausgeschlossen, soweit sie Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Berechtigte eines eigentumsähnlichen Rechts (z.B. Nießbrauch) eines unbebauten und in Eching gelegenen Grundstücks sind, das nach Art der baulichen Nutzung als Bauplatz verwendet werden und nach §§ 30, 33 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) mit einem Wohngebäude bebaut werden kann. Alle Bewerber müssen auf einem von der Gemeinde Eching zur Verfügung gestellten Formular eine entsprechende Erklärung zu bestehendem Grundeigentum abgeben. Außerdem muss jeder Bewerber die Gemeinde Eching auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Formular zur Grundbucheinsicht bevollmächtigen. Liegt der Gemeinde Eching zum Bewerbungsschluss die vorgenannte Erklärung und Vollmacht von Bewerber und Mitbewerber nicht vor, so gilt die Bewerbung als zurückgezogen.

    7. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Bewerberfragebogen vom Bewerber getätigten Angaben richtig und vollständig sein müssen. Von Bewerber und Mitbewerber muss daher mit Ablauf der Bewerbungsfrist das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben“ vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Bewerbung als zurückgenommen. Bewerbungen, die bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben im Bewerberfragebogen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen.


    Kaufvertrag


    Der Inhalt des Grundstückkaufvertrags richtet sich nach den gemeindlichen Musterverträgen. Der Musterkaufvertrag „Am Schwagerfeld 9“ kann spätestens ab Bewerbungsbeginn eingesehen oder zum Download abgerufen werden (siehe hierzu Ziffer III. Nr. 1.5). Die Gemeinde behält sich vor, die Verträge an eine neue Sachlage, neue Erkenntnisse oder eine veränderte Rechtsprechung anzupassen. Maßgeblich ist der im jeweiligen Einzelfall vereinbarte und notariell beurkundete Vertrag. Die Besitzübergabe des Baugrundstückes erfolgt mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Einzelheiten hierzu werden im Kaufvertrag geregelt.

    2. Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichten sich die Erwerber auf dem Baugrundstück innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Beurkundung des Notarvertrages ein nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässiges Wohngebäude bezugsfertig zu errichten. (Bauverpflichtung).

    3. Der Erwerber verpflichtet sich im Kaufvertrag, das auf dem Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu beziehen und mindestens bis zum Ablauf von 3 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu bewohnen (Wohnverpflichtung). Der Erwerber verpflichtet sich dazu, dass ihm zugeteilte Baugrundstück für die Dauer von 3 Jahren ab dem Tag der Anmeldung des Hauptwohnsitzes nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde Eching entgeltlich an einen Dritten zu veräußern. Die schriftliche Zustimmung der Gemeinde Eching ist auch für den Fall eines Grundstückstausch, der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter, sowie für die Belastung des Baugrundstücks mit einem Erbbaurecht einzuholen (Veräußerungs-/Belastungsbeschränkung).

    4. Zur Absicherung lässt sich die Gemeinde Eching für den Fall von Verstößen gegen die Bauverpflichtung aus Ziffer 2. und die Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung aus Ziffer 3. ein Wiederkaufsrecht im Kaufvertrag einräumen. Der Wiederkaufspreis entspricht dabei dem ursprünglichen Kaufpreis ohne Verzinsung. Das Wiederkaufsrecht wird durch Eintragung einer entsprechenden Vormerkung im Grundbuch abgesichert. Ist das Grundstück im Fall eines Rückübertragungsanspruchs (Wiederkaufsrecht) bebaut, so kann die Gemeinde Eching anstelle der Rückübertragung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Gesamtkaufpreises (inkl. abgelöster Beiträge) verlangen.

    5. Bei Verstößen gegen die Wohnverpflichtung nach Ziffer 3. wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Gesamtkaufpreises (inkl. abgelöster Beiträge) fällig, wobei sich der Betrag je vollem Jahr der ununterbrochenen Eigennutzung um je 1/3 reduziert. Die Gemeinde Eching behält sich vor, von einer Vertragsstrafe abzusehen, wenn der Verstoß gegen die Wohnverpflichtung in persönlichen oder wirtschaftlichen Umständen des Erwerbers (berufsbedingter großer örtlicher Veränderung, vorzeitige Erwerbsunfähigkeit, Todesfall, Scheidung u. a. Härtefälle) begründet ist.

    6. Werden im Bewerberfragebogen zumindest grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht und wird dies der Gemeinde Eching erst nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, so wird eine Vertragsstrafe
    in Höhe von 20.000,00 Euro fällig.



    Schlussbestimmung


    1.Rechtsausschluss
    Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Grundstücks besteht nicht.

Bildergalerie



Grundstücke

Folgende Grundstücke werden in diesem Baugebiet vermarktet.


Ansprechpartner

Team Grundstücke
Gemeinde Eching

Telefon: 08709/9247-008709/9247-0
E-Mail: grundstuecke@eching-ndb.de


Ansprechpartner für baurechtl. Fragen

Christian Heilmeier
Geschäfts- und Bauamtsleitung
Gemeinde Eching

Telefon: 08709/9247-2208709/9247-22
Telefax: 08709/9247-28
E-Mail: christian.heilmeier@eching-ndb.de

Anbieterinformationen

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Dokumente

Pläne
Gutachten
Formulare und Vorlagen
Sonstige Dokumente

Fakten

Stadt / Gemeinde: Eching in Niederbayern
Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet
Angebotstyp: Verkauf
Preis: ab 450,00 €/m2
Grundstücksgrößen: ab 678 m2 bis 678 m2
Grundstücke in Baugebiet: 1
Freie Grundstücke: 1
Bebauungsplan rechtskräftig seit: 09.11.2021
Baugebiets-Id: BG2177
Bauzwang:
Erschließungsdatum: seit dem 01.04.2022
Einheimischenklausel:
Maximale Gebäudehöhe: 8,5 m

Infrastruktur

Energieversorgung
Wasserversorgung
Nah- oder Fernwärme
Gas

Kommunikation

Glasfaseranschluss
VDSL
DSL
Kabelanschluss

Umgebung

Kindergarten
Ärzte
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Krankenhäuser / Kliniken
Öffentlicher Personennahverkehr
Kitas
Schwimmbäder / Badeseen
Schulen
Mobiler Pflegedienst
Alten- und Pflegeheime
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