Bei der Parzelle 69 findet der Bebauungsplan - RiedlingenBA5 - 2.
Änderung Anwendung. Der Bebauungsplan mit Begründung ist bei Dokumente
hinterlegt.
Weitere Informationen zu Vertragsgrundlagen, Grundstücksinformationen, baurechtliche Vorgaben und Verfahrensablauf ist aus dem Informationsblatt für Bauplatzinteressenten bei Dokumente unter sonstige Dokumente zu entnehmen.
Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 670 qm |
Quadratmeterpreis | 220,00 €/m2 |
Kaufpreis |
147.400,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 2595 |
Straße / Hausnummer | Nelkenweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 26.05.2023 |
Erschließungsdatum | seit dem 01.09.2024 |
Bauzwang | Innerhalb von 2 Jahren nach Beurkundung |
Haustypen | Einfamilienhaus |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Große Kreisstadt Donauwörth |
Selbstbezugsverpflichtung, siehe Informationsblatt für Bauplatzinteressenten bei Dokumente unter sonstige Dokumente.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
DIE BEWERBUNGSPHASE BEGINNT VORAUSSICHTLICH AB KW 23/2025
Das Baugebiet in Riedlingen "2. Änderung Wohnpark Donauwörth BA 5" wurde in drei Abschnitten erschlossen. Das Bewerberverfahren für Bauabschnitt I und II ist abgeschlossen.
Der 3. Teilbauabschnitt "2. Änderung Wohnpark Donauwörth BA 5" und der 1. Erschließungsabschnitt des Baugebiets „3. Änderung Wohnpark Donauwörth BA 5“ gehen ab dem II. Quartal 2025 in die Vergabe. Die Vermessung ist bereits erfolgt.
Der Kaufpreis liegt bei 220 €/m². Darin enthalten sind die Ablösebeträge für die straßenmäßige Erschließung sowie der laut Bescheid festgesetzte Vorausleistungsbetrag auf die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtigungen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Große Kreisstadt Donauwörth