Nutzung | Allgemeines Wohngebiet |
Angebotsart | Verkauf (Höchstpreisverfahren) |
Fläche | 562 qm |
Flurstücknummer | 5791 |
Straße / Hausnummer | Schmierwaldweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 09.03.2023 |
Erschließungsdatum | seit dem 04.10.2022 |
Bauzwang | 5 Jahre ab Kaufvertragsdatum |
Haustypen | |
Dachformen | |
Dachneigung | |
GFZ | |
GRZ | |
Vollgeschosse | |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Stadt Bad Rappenau |
ACHTUNG!
- Das Gebot muss in Euro pro Quadratmeter angegeben werden.
- Zuschlag erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat.
- Bei gleichem Gebot entscheidet das Los.
- Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein bankbestätigter Eigenkapitalnachweis für das Gesamtvorhaben (Bauplatz zzgl. Wohnhaus) muss beigelegt werden.
- Gebote können ausschließlich in der Zeit vom 01.02.2025 bis zum 31.03.2025 abgegeben werden.
- Der/die Bieter müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes auch die/der Erwerber sein. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind ausgeschlossen.
- Der/die Bieter muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
- Das Grundstück mit errichtetem Wohngebäude muss 5 Jahre eigengenutzt werden.
Bewerbungen sind vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com einzureichen. Sollte keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden oder gewollt sein, ist auch eine Bewerbung in Schriftform möglich und kann bei der Stadt Bad Rappenau -Grundstücksverwaltung-, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau eingereicht oder an die Stadt Bad Rappenau -Grundstücksverwaltung- postalisch per Einschreiben geschickt werden.
Für den Fall der schriftlichen/postalischen Bewerbung, sind Bewerbungsformulare anzufordern oder abzuholen. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, welche auf diesen Formularen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Hierfür wird eine Schutzgebühr in Höhe von 200,- € erhoben welche bei einem möglichen späteren Erwerb eines Wohnbauplatzes nicht auf den Kaufpreis angerechnet wird.
--> Mit Blick auf die Geruchsimmissionsprognose des Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG kann sich abkühlende Luft in den Abend- und Nachtstunden von den tierhaltenden Betrieben in Richtung Wohnbebauung „fließen“ und dabei Gerüche aus der Tierhaltung transportieren. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im geplanten Wohngebiet Emissionen geringfügig wahrnehmbar sein können.
--> Des Weiteren können durch die umgebenden landwirtschaftlichen Flächen auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung Emissionen wie z.B. Stäube, Geruch, Lärm und Pflanzenschutzmittelabtrift im Sinne des § 906 BGB nicht ausgeschlossen werden und sind durch die geplante Nutzung hinzunehmen. Diese Emissionen sind unabhängig von der nahegelegenen Tierhaltung zu betrachten. Auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen (z.B. Ackerflächen) entstehen Stäube oder Pflanzenschutzmittelabtrift. Diese Emissionen i.S.d. § 906 BGB können nicht ausgeschlossen werden und sind durch die geplante Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) hinzunehmen.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Im Baugebiet "Kobach II Teil 2" in Grombach sind insgesamt 3 städtische Wohnbauplätze im Meistgebotsverfahren abzugeben.
Allgemeines Wohngebiet
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