Die Gemeinde Adelsdorf vermarktet direkt an der Kreisstraße ERH 16 gelegene Gewerbegrundstücke. Das zu vermarktende Gebiet erstreckt sich über eine Fläche von etwa 1,3 Hektar und ist für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Die angebotenen Parzellen sind zwischen 601 m² und 1.228 m² groß. Die Bewerber können sich auf einzelne Grundstück bewerben, in dem sie den freigeschalteten Fragebogen ausfüllen und einreichen. Die Vergabe erfolgt über eine Bepunktungsmatrix die sich aus den Antworten des Fragebogens ergibt.
Die Grundlage für die zukünftige Bebauung der einzelnen Grundstücke bildet der Bebauungsplan "Adelsdorf X -Am Langgraben - 6. Änderung im Bereich GE 10 Gewerbegebiet ERH 16". Der Bebauungsplan ist auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Er enthält alle textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften.
Lage
Das Gewerbegebiet ERH liegt im westlichen Teil des Gewerbegebietes direkt an der Ortsdurchfahrt. Die Parzellen bieten durch die Nähe zur Kreisstraße einen kurzen Weg zur Bundesstraße B 470 und damit eine direkte Anbindung an die Autobahn A3 mit der Anschlussstelle Höchstadt-Ost.
Nutzung | Gewerbegebiet |
Angebotsart | Verkauf |
Fläche | 766 qm |
Quadratmeterpreis | 160,00 €/m2 |
Kaufpreis |
122.560,00 € Kaufpreis zzgl. Hausanschlusskosten, |
Flurstücknummer | 620/22 |
Straße / Hausnummer | Gewerbeweg |
Bebauungsplan rechtskräftig seit | 16.03.2022 |
Erschließungsdatum | nicht bekannt |
Bauzwang | Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb von vier Jahren ab Beurkundung auf dem Vertragsobjekt seinem Gewerbe entsprechende Räumlichkeiten zu bauen und dieses Gebäude in Betrieb zu nehmen. |
Haustypen | Bürogebäude, Lager- und Werkhalle |
Dachformen | Satteldach, Flachdach |
Dachneigung | 0-15° |
GFZ | 1,6 |
GRZ | 0,8 |
Vollgeschosse | IV |
Einheimischenklausel | |
Anbieter | Gemeinde Adelsdorf |
Der Baugrund der einzelnen Parzellen wurde bereits von der Gemeinde aufgefüllt. Eine Nachverdichtung und eventuelle weitere Auffüllung der Fläche muss vom Erwerber eigenständig übernommen werden.
Es sind keine bekannt.
Es gelten die im Bebauungsplan genannten textlichen Festsetzungen. Abweichende, individuelle Bauvorhaben müssen mit dem zuständigen Bauamt der Gemeinde abgeklärt werden. Nach Erwerb der Parzelle findet mit dem technischen Bauamt der Gemeinde eine Bauherreneinweisung statt, um alle technischen Gegebenheiten und notwendigen Anschlussmöglichkeiten im Vorwege zu klären.
Energieversorgung | |
Gas | |
Nah- oder Fernwärme | |
Wasserversorgung |
DSL | |
Glasfaseranschluss | |
Kabelanschluss | |
VDSL |
Alten- und Pflegeheime | |
Ärzte | |
Einkaufsmöglichkeiten | |
Kindergarten | |
Kinderkrippe | |
Kitas | |
Krankenhäuser / Kliniken | |
Mobiler Pflegedienst | |
Öffentlicher Personennahverkehr | |
Schulen | |
Schwimmbäder / Badeseen | |
Sozialstationen | |
Spielplätze | |
Sporteinrichtungen |
Das Gewerbegebiet ERH 16 liegt im Gewerbegebiet der Gemeinde direkt an der Kreisstraße 16. Die angebotenen Parzellen sind zwischen 601 m² und 1.228 m² groß und werden zu einem Kaufpreis von 160,00 €/ m² angeboten. Die Vergabe erfolgt über eine Bepunktungsmatrix. Die benötigten Hausanschlüsse sind vom Käufer separat zu beantragen und zu zahlen.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach kleineren Parzellen für gewerbliche Nutzung wurde das gemeindeeigene Grundstück an der ERH 16 in kleinere Parzellen aufgeteilt und mit einer Stichstraße erschlossen. Im Gewerbegebiet zulässig sind:
1. Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
2. Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
3. Tankstellen,
4. Anlagen für sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
2. Vergnügungsstätten.
Nicht zulässig sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal gem. §8 (3) BauNVO. Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben ist gestattet, wenn eine Verkaufsfläche von 800 m² nicht überschritten wird und die Betriebe dem Verkauf von Waren des Nahversorgungsbedarfs dienen.
Verantwortlich für Inhalte und Angebote dieser Seite: Gemeinde Adelsdorf