Impressum
Anbieter und Gesamtverantwortung:
Gemeindeverwaltung Petersberg
Rathausplatz 1
36100 Petersberg
Tel.: 0661 / 62 06 - 0
Fax: 0661 / 62 06 - 50
E-Mail: gemeinde@petersberg.de
Anbieter und Gesamtverantwortung:
Gemeindeverwaltung Petersberg
Rathausplatz 1
36100 Petersberg
Tel.: 0661 / 62 06 - 0
Fax: 0661 / 62 06 - 50
E-Mail: gemeinde@petersberg.de
Informationen nach Artikel 13 DSGVO zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen von Baugrundstücksbewerbungs- und -vergabeverfahren in der Gemeinde Petersberg.
Vorbemerkung
Die Gemeinde Petersberg verarbeitet im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung neben unternehmens- auch personenbezogene Daten. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Baugrundstücksbewerbungs- und -vergabeverfahren.
Ansprechpartner zur Datenverarbeitung
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Gemeindevorstand der Gemeinde Petersberg
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Claudia Brandes
Rathausplatz 1
36100 Petersberg
0661 / 62 06 - 0
gemeinde@petersberg.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Rathausplatz 1
36100 Petersberg
0661 / 62 06 - 0
dsb@petersberg.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Gemeinde Petersberg verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Ihre Daten werden zur Durchführung des Bewerbungs- und Vergabeverfahrens um ein Baugrund-stück der Gemeinde Petersberg und, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung, zur Vorbereitung und zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrags erhoben. Wir eröffnen Ihnen außerdem die Möglichkeit, sich in eine Interessentenliste eintragen zu lassen. Sofern Sie sich freiwillig in die Interessentenliste eintragen, erheben wir die personenbezogenen Daten, um Sie auf ein für Sie interessantes Baugebiet hinweisen zu können.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeit ist Ihre Einwilligung und somit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO bei der Eintragung in die gemeindliche Interessentenliste und bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die im Bewerbungsverfahren erhoben werden und über die für die Vorbereitung und den Abschluss eines Grundstückskaufvertrags benötigten Daten hinausgehen. Bei Ihren personenbezogenen Daten, die für die Vorbereitung und den Abschluss eines Grundstückskaufvertrags notwendig sind, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DS-GVO (Vorbereitung und Erfüllung eines Vertrags) die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Die Gemeinde Petersberg unterliegt zudem diversen gesetzlichen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben. In diesen Fällen beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO. Die Zwecke der Verarbeitung ergeben sich aus den jeweiligen Spezialgesetzen.
Art und Umfang der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns per Eintragungs- oder Bewerbungsformular übermitteln, insbesondere
Ihre per Bewerbungsformular übermittelten Daten werden von den Mitarbeitenden der Gemeinde Petersberg auf Richtigkeit geprüft. Eine Datenverarbeitung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
Erforderliche personenbezogene Daten werden im Rahmen der Aufgabenerfüllung dokumentiert und IT-gestützt verarbeitet und - sofern erforderlich - den Akten beigelegt.
Empfänger/ Kategorien von Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt werden
Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Falle einer erfolgreichen Bewerbung an die gemeindlichen Gremien zur Beschlussfassung über die Grundstücksvergabe und an ein Notariat zur Vorbereitung und Beurkundung des Grundstückskaufvertrags.
Übermittlung in Drittländer und/oder an internationale Organisationen
Ihre personenbezogenen Daten, die bei uns verarbeitet oder gespeichert werden, werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
Dauer der Verarbeitung und Speicherung
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten und Vorgaben erforderlich ist. Sollten Sie kein Baugrund-stück erhalten, werden Ihre Daten spätestens ein Jahr nach Beendigung des Bewerbungs- und Vergabeverfahrens gelöscht.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung bleiben Ihre für die Vorbereitung und den Abschluss des Grundstückskaufvertrags benötigten Daten dauerhaft in der gemeindlichen Grundstücksakte gespeichert.
Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Im Rahmen des Baugrundstücksvergabeverfahrens sind Sie dazu verpflichtet, die abgefragten Daten anzugeben. Diese sind für eine ordnungsgemäße Baugrundstücksvergabe entsprechend den Vergabekriterien der Gemeinde Petersberg erforderlich.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann keine Teilnahme am Bewerbungsverfahren stattfinden.
Betroffenenrechte
Auf Grund der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen Ihnen besondere Rechte, auf die wir Sie an dieser Stelle hinweisen: