Grundstücksbewerbung

Gemeinde Deggingen


Bitte geben Sie bei Bewerbungen auf ein konkretes Grundstück die Grundstücksnummer an. Bei Bewerbungen auf ein Grundstück in Baugebieten mit zweiteiligen Bewerbungsverfahren geben Sie nur das Baugebiet an. Die Abfrage der in Frage kommenden Grundstücke (Grundstücks-Prioritäten) erfolgt dann in einem zweiten Schritt. Sie erhalten dazu eine gesonderte Aufforderung, falls Sie zum Zuge kommen.

Hinweis zur Bewerbung: Der vollständige Antrag muss bis zum Fristende gemäß den Vorgaben aus den Vergaberichtlinien eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass nur rechtzeitig eingehende Bewerbungen im Grundstücksvergabeverfahren berücksichtigt werden können.

Bewerber

Angaben zur Person

Frau
Herr
Divers
Familie
Firma

Adresse

Kontaktdaten

Mitbewerber

Bewerbung ohne Mitbewerber einreichen

Angaben zur Person

Frau
Herr
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Fragebogen

HINWEISE

Auszüge aus der "Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke"
GENDERING

Alle Personenbezeichnungen beziehen sich sowohl auf männliche und weibliche und diverse Personen und Sprachformen und sind stets mit dem Zusatz „(m/w/d)“ zu verstehen.

VERGABERICHTLINIEN UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Dieser Bewerbung liegt die „Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke“ der Gemeinde Deggingen vom 07.02.2024 zugrunde. Diese finden Sie bei BAUPILOT in der Baugebietsübersicht zum Baugebiet „Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE. Die Datenschutzrichtlinie finden Sie auf unserem BAUPILOT-Stadtportal.

ZWEISTUFIGES BEWERBUNGSVERFAHREN

Die Bewerbung und die Entscheidung über die Vergabe der Bauplätze an die Bewerber erfolgt in einem zweiteiligen Verfahren.

Im ersten Teil des Verfahrens bewerben Sie sich nun, durch Ausfüllen des Bewerberfragebogens und Beifügung der erforderlichen Nachweise und Unterlagen, zunächst nur auf das Baugebiet (Bewerbungsphase).

Im Anschluss daran erfolgt die Ermittlung der von den Bewerbern erreichten Punktezahlen nach den Auswahlkriterien.

Im zweiten Teil erfolgt die Auswahl der Bauplätze durch die Bewerber, welche aufgrund Ihrer erreichten Punktezahl zum Zuge kommen (Prioritätenabfrage).

Die Details hierzu können Sie der Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke entnehmen. Diese finden Sie bei BAUPILOT in der Baugebietsübersicht zum Baugebiet "Birkhof - EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung) unter DOKUMENTE -> Richtlinien und Vorschriften

ANTRAGSBERECHTIGUNG UND -FORM

Es können sich nur volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen bewerben, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Juristische Personen, Bauträger, Makler, Firmen und andere juristische  und natürliche Personen, die Gebäude für Dritte errichten, sind nicht antragsberechtigt. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.

Nicht getrennt lebende Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) können einen gemeinsamen Antrag stellen. Ebenfalls gemeinsam bewerben können sich auch eheähnliche Lebensgemeinschaften.

Es können sich maximal zwei Personen gemeinsam bewerben. Im Falle einer gemeinsamen Bewerbung müssen beide Bewerber Miteigentum erwerben und gemeinsam Vertragspartner der Gemeinde Deggingen werden. Alle Erwerber müssen die in der Bauplatzvergaberichtlinie genannten Verpflichtungen übernehmen.

Eine Person darf – auch zusammen mit einer anderen Person – nur eine Bewerbung einreichen und auch nur einen Bauplatz erwerben. Reicht ein Bewerber mehr als eine Bewerbungen ein, so wird die zweite und jede weitere Bewerbung bei der Vergabe nicht berücksichtigt und von der Gemeinde Deggingen abgelehnt. Dies gilt auch für zeitgleiche Bewerbungen in einem weiteren Vergabeverfahren der Gemeinde Deggingen, d.h. es ist immer nur eine aktive Bewerbung gleichzeitig zugelassen.

Bewerbungen sind nur möglich in der Zeit vom 23.02.2024 bis zum 21.03.2024.

EIGENTUM AN BEBAUBAREM GRUND ODER WOHNEIGENTUM

Bewerber für ein Grundstück sind von der Vergabe ausgeschlossen, soweit sie Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Berechtigte eines eigentumsähnlichen Rechts (z.B. Nießbrauch) eines unbebauten und in Deggingen gelegenen Grundstücks sind, das nach Art der baulichen Nutzung als Bauplatz verwendet werden und nach §§ 30, 33 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) mit einem Wohngebäude bebaut werden kann.

Daher müssen alle Bewerber auf dem Formular "Erklärung zum Grundeigentum" eine entsprechende Erklärung zu bestehendem Grundeigentum abgeben. Außerdem muss jeder Bewerber die Gemeinde Deggingen mit dem Formular "Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt" zur Grundbucheinsicht bevollmächtigen.  Liegt der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab Bewerbungsschluss die vorgenannte Erklärung und Vollmacht von Bewerber und Mitbewerber nicht vor, so gilt die Bewerbung als zurückgezogen.

Bewerber, welche kein Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Wohngebäude) besitzen erhalten bei den Auswahlkriterien zusätzliche Punkte (siehe Anlage zu der "Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke", Ziffer 1.6), daher wird dies im Formular "Erklärung zum Grundeigentum" ebenfalls abgefragt.

Die Formulare "Erklärung zum Grundeigentum" und "Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt" finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen. Beide Formulare müssen von Bewerber + Mitbewerber ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Die Formulare sind im Uploadbereich hochzuladen.

BAUVERPFLICHTUNG

Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet sich der Erwerber dazu, auf dem Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss  mit dem Bau eines nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässigen Gebäudes zu beginnen und dieses innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsabschluss  bezugsfertig herzustellen.

WOHNVERPFLICHTUNG

Der Erwerber verpflichtet sich im Kaufvertrag, das auf dem Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu beziehen und mindestens bis zum Ablauf von 5 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu bewohnen.

Bei mehreren Wohnungen innerhalb eines Gebäudes, muss mindestens eine Wohnung mit Hauptwohnsitz vom Erwerber selbst bezogen und bewohnt werden.

FRIST FÜR KAUFVERTRAGS-ABSCHLUSS

Der Kaufvertrag über das Baugrundstück muss innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der verbindlichen Bauplatzzusage abgeschlossen werden. Findet der Kaufvertrag aus Gründen, welcher der Bewerber zu vertreten hat, in diesem Zeitraum nicht statt, so verfällt die Bauplatzzusage.

FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG

Es wird vorausgesetzt, dass das auf dem Baugrundstück beabsichtigte und nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässige Bauvorhaben vom Bewerber finanziert werden kann. Mit der Bewerbung ist daher eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung einer inländischen Bank für das gesamte Bauvorhaben vorzulegen. Hierfür kann das Formular „Finanzierungsbestätigung“ der Gemeinde Deggingen verwendet werden. Dieses finden Sie bei BAUPILOT in der Baugebietsübersicht zum Baugebiet „Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen.

Alternativ werden auch bankeigene Formulare oder Schreiben akzeptiert sofern diese inhaltlich dem gemeindeeigenen Formular entsprechen. Es muss ersichtlich sein, dass die grundsätzliche Kreditwürdigkeit der Antragsteller durch das Kreditinstitut geprüft wurde.

Bestätigungen durch Finanberater oder -vermittler sowie Ausdrucke ohne eigenhändige Unterschrift werden ausdrücklich nicht akzeptiert.

Im Falle einer Eigenkapitalfinanzierung ist eine entsprechende Bestätigung einer inländischen Bank für ein frei verfügbares Guthaben als Nachweis vozulegen.

Die Finanzierungsbestätigung darf zum Bewerbungsstichtag (21.03.2024) nicht älter als 8 Wochen sein.

BEWERTUNGSSTICHTAG FÜR ANGABEN

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Verhältnisse des Bewerbers und die Berechnung der Zeitangaben im Bewerberfragebogen ist der Bewerbungsstichtag, also der letzte Tag der Bewerbungsfrist. In vorliegender Ausschreibung ist dies der 21.03.2024.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Angaben so machen, wie sie an diesem Tag zutreffend sind bzw. sein werden. 

BEGRIFFSDEFINITIONEN

Alleinstehend
Als „alleinstehend“ gelten Bewerber, die ohne feste soziale Bindung an eine Partnerin oder einen Partner sowie ohne minderjährige Kinder in ihrem Haushalt leben.

Eingetragene Lebenspartnerschaft/eheähnliche Lebensgemeinschaft
Als „Lebenspartner“ gelten Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft oder nach ausländischem Recht leben. Diesen und Ehepaaren gleichgestellt sind Personen (Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft), die in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, hierfür gelten die Regelvermutungen nach § 7 Abs. 3a SGB II. Ergänzend kann der wechselseitige Wille durch weitere Umstände glaubhaft gemacht werden.

Alleinerziehend

Als „alleinerziehend“ gelten alleinstehende Personen (s.o.) mit mindestens einem in ihrem Haushalt lebenden Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 Kinder
Als „Kinder“ im Sinne dieser Vergaberichtlinie gilt jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Als „Kinder“ im Sinne dieser Vergaberichtlinie gelten auch ungeborene Kinder bei einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft. Adoptivkinder werden nur zugunsten der Adoptiveltern berücksichtigt. Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden leiblichen und angenommenen Kindern gleichgestellt. Als Nachweis für eine dauerhafte Aufnahme im Haushalt ist eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamts vorzulegen.

 Angehörige
Als „Angehörige“ im Sinne dieser Vergaberichtlinie gelten Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.

Verwandtschaft in gerader Linie
Verwandte in gerader Linie sind gem. § 1589 S. 1 BGB Personen, deren eine von der anderen abstammt, die also voneinander abstammen, z. B. Großeltern, Eltern und Enkel. Die nichteheliche Geburt führt zur Verwandtschaft auch mit dem Vater.

 Kleingewerbe/Kleinunternehmer
Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten müssen, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert”. Kleingewerbetreibender ist derjenige, dessen Umsatz im vorigen Jahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr einen Gesamtumsatz von 50.000 Euro nicht überschreitet (Kleinunternehmerregelung).

ÄNDERUNGEN ZU IHRER BEWERBUNG

Sollten sich Änderungen in Ihren Verhältnissen ergeben, sind diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, in Ihrer Bewerbung einzupflegen. Über "Mein Konto" -> "Meine Anfragen" können Sie Ihre Bewerbung bearbeiten.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind keine Änderungen mehr möglich!

PUNKTEBEWERTUNG BEI PAAREN

Sollen auch für den Ehepartner oder Lebenspartner des Einzelbewerbers i.S.d. LPartG oder den mit dem Einzelbewerber in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebenden Partner eine Bepunktung erzielt werden, muss anstelle einer Einzelbewerbung eine Bewerbung als Paar (Bewerber und Mitbewerber) abgegeben werden.

Bei zwei Antragstellern wird, sofern ein gemeinsamer Antrag gestellt wurde, bei den einzelnen Fragen diejenige Antwortmöglichkeit herangezogen, welche von den Antragstellern die weitergehende Ausprägung (höhere Punktezahl) erzielt.

Beispiel: Der Bewerber würde mit seiner Antwortauswahl 10 Punkte erzielen, der Mitbewerber würde mit seiner Antwortauswahl 15 Punkte erzielen. In diesem Fall antwortet der Mitbewerber und erzielt 15 Punkte.

Eine Kumulation (Addition/Zusammenzählen) der Punkte von zwei Antragstellern erfolgt nur in den in der Vergaberichtlinie  genannten Fällen.

ERBRINGUNG VON NACHWEISEN

Die der Bewerbung gegebenenfalls beizufügenden Nachweise sind in der Anlage zu der Vergaberichtlinie sowie auch im Bewerberfragebogen jeweils genannt. Bei fehlendem Nachweis kann die Angabe im Bewerberfragebogen entsprechend nicht gewertet werden. Dies kann zu Punkteverlust führen. Eine Wertung kann immer nur entsprechend den vorgelegten Nachweisen erfolgen.

Die Nachweise können am Ende des Fragebogens im Uploadbereich hochgeladen werden. Auch nach Absenden der Bewerbung sind noch bis zum Ende der Nachreichungsfrist, also bis zum 04.04.2024, noch Uploads für die Beibringung von Nachweisen und Dokumenten möglich über "Mein Konto"->"Meine Anfragen" über „Dokumente bearbeiten“.

Die einzelnen Dateien dürfen zum Upload eine Dateigröße von maximal 10 MB pro Datei nicht überschreiten.

Für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich!

ERFORDERLICHE BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen (im Uploadbereich hochzuladen):

  1. NACHWEISE f. Auswahlkriterien (siehe Anlage zur Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke)
  2. Formular "Erklärung zum Grundeigentum" (von Bewerber + Mitbewerber)
  3. Formular "Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt" (von Bewerber + Mitbewerber)
  4. Formular "Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben" (von Bewerber + Mitbewerber)
  5. Finanzierungsbestätigung (zum Bewerbungsstichtag 21.03.2024 nicht älter als 8 Wochen, auch bei Finanzierung über Eigenkapital)

Werden die Unterlagen Nr. 2 bis 5 nicht fristgerecht eingereicht, so gilt die Bewerbung als zurückgenommen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht bis zum Ende der genannten Frist vorliegen, so kann die entsprechende Angabe nicht bewertet werden, was zu Punkteverlust führen kann. Eine Wertung kann nur entsprechend den vorgelegten Nachweisen erfolgen.

Die Unterlagen können am Ende des Fragebogens im Uploadbereich hochgeladen werden. Auch nach Absenden der Bewerbung sind bis zum Ende der Nachreichungsfrist (04.04.2024) noch Uploads möglich über "Mein Konto"->"Meine Anfragen" über „Dokumente bearbeiten“.  Die einzelnen Dateien dürfen zum Upload eine Größe von maximal 10 MB pro Datei nicht überschreiten.

Für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich!

RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT DER ANGABEN

Der Bewerbungsbogen ist in deutscher Sprache auszufüllen.  Es wird darauf hingewiesen, dass alle von dem/den Bewerber(n) gemachte Angaben richtig und vollständig sein müssen. Dies muss bei Abgabe der Bewerbung, in einem separaten von der Gemeinde zu Verfügung gestellten Formular, mit der Unterschrift bestätigt werden. Das Formular ist von Bewerber und Mitbewerber einzureichen.

Das Formular „Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben“ finden Sie bei BAUPILOT in der Baugebietsübersicht zum Baugebiet „Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE -> Formulare und Vorlagen.

1. SOZIALE KRITERIEN

1.1 Familienstand

Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen ALLEINSTEHEND, EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT, EHEÄHNLICHE LEBENSGEMEINSCHAFT, ALLEINERZIEHEND unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.

ERFORDERLICHE NACHWEISE

  • Erweiterte Melderegisterauskunft* (nach § 45 Bundesmeldegesetz) und gegebenenfalls
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (bei eingetragener Lebenspartnerschaft)

*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

Alleinstehend
Verheiratet, Eingetragene Lebenspartnerschaft n. LPartG, Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Alleinerziehend

1.2 Kinder im Haushalt

Gewertet wird jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt, oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz haben wird.

Eine ärztlich bescheinigte Schwangerschaft oder eine Bescheinigung über ein laufendes Adoptionsverfahren wird als Kind angerechnet.

Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden eigenen Kindern gleichgestellt.

Bitte beachten Sie die Begriffsdefinition KINDER unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.

ERFORDERLICHE NACHWEISE

  • Erweiterte Melderegisterauskunft* (nach § 45 Bundesmeldegesetz) und gegebenenfalls
  • Ärztliche Bescheinigung über Schwangerschaft* (bei Schwangerschaft)
  • Bescheinigung d. Jugendamtes und Meldebestätigung* (bei Pflegekindern)
  • Bescheinigung über laufendes Adoptionsverfahren* (bei Adoptivkindern)

*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

Nein, es leben keine Kinder dauerhaft in meinem/unserem Haushalt
Ja, 1 Kind
Ja, 2 Kinder
Ja, 3 oder mehr Kinder

1.3 Alter der Kinder

Gewertet wird jedes Kind, welches das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird.

Auch ärztlich bescheinigte Schwangerschaften werden hier gewertet.

Bescheinigungen über ein laufendes Adoptionsverfahren werden als Kind angerechnet.
Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden eigenen Kindern gleichgestellt.

Bitte beachten Sie die Begriffsdefinition KINDER unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.

ERFORDERLICHE NACHWEISE

  • Erweiterte Melderegisterauskunft* (nach § 45 Bundesmeldegesetz) und gegebenenfalls
  • Ärztliche Bescheinigung über Schwangerschaft* (bei Schwangerschaft)
  • Bescheinigung d. Jugendamtes und Meldebestätigung* (bei Pflegekindern)
  • Bescheinigung über laufendes Adoptionsverfahren* (bei Adoptivkindern)

*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

    Kein Kind
    1 Kind
    2 Kinder
    3 oder mehr Kinder

    Gewertet wird jedes Kind, welches das 6. Lebensjahr vollendet, jedoch das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird.

    Bescheinigungen über ein laufendes Adoptionsverfahren werden als Kind angerechnet. Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden eigenen Kindern gleichgestellt.

    Bitte beachten Sie die Begriffsdefinition KINDER unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.

    ERFORDERLICHE NACHWEISE

    • Erweiterte Melderegisterauskunft* (nach § 45 Bundesmeldegesetz) und gegebenenfalls
    • Bescheinigung d. Jugendamtes und Meldebestätigung* (bei Pflegekindern)
    • Bescheinigung über laufendes Adoptionsverfahren* (bei Adoptivkindern)

    *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

    Kein Kind
    1 Kind
    2 Kinder
    3 Kinder
    4 oder mehr Kinder

    Gewertet wird jedes Kind, welches das 11. Lebensjahr vollendet, jedoch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird.

    Bescheinigungen über ein laufendes Adoptionsverfahren werden als Kind angerechnet. Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden eigenen Kindern gleichgestellt.

    Bitte beachten Sie die Begriffsdefinition KINDER unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.

    ERFORDERLICHE NACHWEISE

    • Erweiterte Melderegisterauskunft* (nach § 45 Bundesmeldegesetz) und gegebenenfalls
    • Bescheinigung d. Jugendamtes und Meldebestätigung* (bei Pflegekindern)
    • Bescheinigung über laufendes Adoptionsverfahren* (bei Adoptivkindern)

    *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

    Kein Kind
    1 Kind
    2 Kinder
    3 Kinder
    4 Kinder
    5 oder mehr Kinder

    Pflegebedürftigkeit und Behinderung

    1.4 Behinderung/Pflegegrad eines Bewerbers oder eines im Haushalts des Bewerbers lebenden Angehörigen

    Gewertet wird eine Schwerbehinderung des Bewerbers, Mitbewerbers oder eines Angehörigen, welcher dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt lebt oder nach gesicherter Prognose dauerhaft mit Hauptwohnsitz  in Ihrem Haushalt leben wird. Der Grad der Schwerbehinderung muss mindestens 50 % betragen.

    Beachten Sie die Definition ANGEHÖRIGE unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.

    ERFORDERLICHER NACHWEIS

    • Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls
    • Meldebestätgung des Angehörigen(bei Schwerbehinderung d. Angehörigen)

    *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen


    Nein, es liegt keine Schwerbehinderung vor
    Ja, es liegt eine Schwerbehinderung von mindestens 50% vor
    Keine Person
    1 Person
    2 Personen
    3 oder mehr Personen
    Keine Person
    1 Person
    2 oder mehr Personen

    Gewertet wird ein Pflegegrad des Bewerbers, Mitbewerbers oder eines Angehörigen, welcher dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt lebt oder nach gesicherter Prognose dauerhaft mit Hauptwohnsitz  in Ihrem Haushalt leben wird.


    Beachten Sie die Definition ANGEHÖRIGE unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.


    ERFORDERLICHER NACHWEIS

    • Bescheid der Pflegeversicherung und gegebenenfalls
    • Meldebestätgung des Angehörigen* (bei Pflegegrad d. Angehörigen)

    *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

    Nein, es liegt kein Pflegegrad vor
    Ja, es liegt ein Pflegegrad vor
    Keine Person
    1 Person
    2 Personen
    3 oder mehr Personen
    Keine Person
    1 Person
    2 oder mehr Personen

    1.5 Behinderung/Pflegegrad eines in der Gemeinde Deggingen oder in einer direkten Nachbargemeinde wohnenden Angehörigen mit Verwandschaft in gerader Linie

    Gewertet werden können nur schwerbehinderte Angehörige mit Verwandschaft in gerader Linie (z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel). Der Grad der Schwerbehinderung muss mindestens 50 % betragen.

    Der schwerbehinderte Angehörigen muss in Deggingen (incl. Reichenbach) oder einer an Deggingen (incl. Reichenbach) direkt angrenzenden Nachbargemeinde wohnen (z.B. Bad Überkingen, Bad Ditzenbach etc.).

    Angehörige, welche in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind, können nicht berücksichtigt werden!

    Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen ANGEHÖRIGE und VERWANDSCHAFT IN GERADER LINIE unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.

    ERFORDERLICHER NACHWEIS

    • Schwerbehindertenausweis und
    • Meldebestätgung des Angehörigen*

      *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
    Nein, es liegt keine Schwerbehinderung vor
    Ja, es liegt eine Schwerbehinderung vor
    Kein Angehöriger
    1 Angehöriger
    2 Angehörige
    3 oder mehr Angehörige
    Kein Angehöriger
    1 Angehöriger
    2 oder mehr Angehörige

    Gewertet werden können nur pflegebedüftige Angehörige mit Verwandschaft in gerader Linie (z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) mit einem nachgewiesenen Pflegegrad.

    Der pflegebedürftige Angehörigen muss in Deggingen (incl. Reichenbach) oder einer an Deggingen (incl. Reichenbach) direkt angrenzenden Nachbargemeinde wohnen (z.B. Bad Überkingen, Bad Ditzenbach etc.).

    Angehörige, welche in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind, können nicht berücksichtigt werden!

    Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen ANGEHÖRIGE und VERWANDSCHAFT IN GERADER LINIE unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.

    ERFORDERLICHER NACHWEIS

    • Bescheid der Pflegeversicherung und
    • Meldebestätgung des Angehörigen*

    *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

    Nein, es liegt kein Pflegegrad vor
    Ja, es liegt ein Pflegegrad vor
    Kein Angehöriger
    1 Angehöriger
    2 Angehörige
    3 oder mehr Angehörige
    Kein Angehöriger
    1 Angehöriger
    2 oder mehr Angehörige

    1.6 Wohneigentum/Eigentum an bebaubarem Grund

    Bewerber, welche über kein Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Wohngebäude) verfügen erhalten 10 Punkte.

    Bei einer Bewerbung von 2 Personen, darf weder der Bewerber noch der Mitbewerber über Wohneigentum verfügen, um die vorgenannte Punkte zu erhalten.

    Es ist unerheblich, ob der/die Bewerber allein oder anteilig Eigentümer sind. Es ist auch unerheblich, ob das Wohneigentum vermietet ist oder ein Nießbrauchsrecht für Dritte am Wohneigentum besteht. Auch der Standort des Wohneigentums ist nicht relevant.

    ERFORDERLICHE NACHWEISE

    • Formular "Erklärung zum Grundeigentum" (von Bewerber + Mitbewerber getrennt) und
    • Formular "Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt" (von Bewerber + Mitbewerber getrennt)

    Die vorgenannten Formulare finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE
    ->Formulare und Vorlagen.

    Ich bin / Wir sind Eigentümer von Wohneigentum
    Ich besitze / Wir besitzen kein Wohneigentum

    Wenn Sie ein Baugrundstück von der Gemeinde Deggingen erwerben möchten, dürfen Sie kein Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Berechtigter eines eigentumähnlichen Rechts (z.B. Nießbrauch) eines unbebauten Grundstücks in Deggingen oder Reichenbach sein, das nach Art der baulichen Nutzung als Bauplatz verwendet werden und nach den §§ 30, 33 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) mit einem Wohngebäude bebaut werden kann.

    ERFORDERLICHE NACHWEISE

    • Formular "Erklärung zum Grundeigentum" (von Bewerber + Mitbewerber getrennt) und
    • Formular "Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt" (von Bewerber + Mitbewerber getrennt)

    Die vorgenannten Formulare finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen.

    Ich bin / Wir sind nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines mit einem Wohngebäude bebaubaren Grundstücks in Deggingen / Reichenbach
    Ich bin / Wir sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines mit einem Wohngebäude bebaubaren Grundstücks in Deggingen / Reichenbach.

    1.7 Ehrenamtliches Engagement / Ausübung einer eherenamtlichen Tätigkeit

    Bewerber erhalten für eine der nachfolgend aufgeführten ehrenamtlichen Tätigkeiten für jedes volle, ununterbrochene Kalenderjahr der Tätigkeit innerhalb der vergangenen fünf Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 23.02.2024), 4 Punkte.

    • aktives* Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr oder in einer Rettungsdienstorganisation (z.B. DRK, Johanniter, Malteser etc.)
    • Vorstandsmitglied eines eingetragenen und gemeinnützigen Vereins
    • aktives* Ehrenamt (Sonderaufgabe/Funktionsträger) in einem im Vereinsregister eingetragenen und gemeinnützigen Verein
    • aktives* Ehrenamt (Sonderaufgabe/Funktionsträger) in einer sozialkaritativen Einrichtung
    • ehrenamtliches Mitglied in einem Gremium, welches der Kirchengemeindeleitung zuzuordnen ist (z.B. Ältestenrat, Kirchengemeinderat)
    • Mitglied im Gemeinderat oder Ortschaftsrat

    Eine Ratsmitgliedschaft in früheren Wahlperioden, innerhalb der vergangenen 5 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag, wird ebenfalls berücksichtigt.

    Berücksichtigt wird nur ein aktive Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein/Organisation. Eine passive Mitgliedschaft allein ist nicht ausreichend. *)Aktiv bedeutet, dass man mindestens 50 Stunden im Jahr tätgig ist. Als Sonderaufgabe/Funktionsträger zählt eine spezielle zusätzlich übernommene Aufgabe, welche über gelegentliche Tätigkeiten hinausgeht (z.B. Kassierer, Schriftführer, Trainer, Übungsleiter u.ä.).

    Innerhalb eines Vereins/einer Organisation kann nur eine Funktion berücksichtigt werden. Mehrere Funktionen in verschiedenen Vereinen/Organisationen werden addiert. Das Engagement von Ehegatten und Lebenspartnern wird kumuliert berücksichtigt. Es können aber insgesamt nicht mehr Punkte als bei einem Einzelbewerber berücksichtigt werden (5 Jahre x 4 Punkte = 20 Punkte). Vor der Addition sind die Jahre auf volle Jahre abzurunden.

    Rechenbeispiele:

    2 volle Jahre aktives Ehrenamt in Verein A und 1 volles Jahr aktives Ehrenamt in Organisation B -> in Summe 3 volle Jahre -> Bitte wählen Sie die Antwort "Ja, seit 3 vollen ununterbrochenen Jahren".
    Ehepartner 1 aktives Ehrenamt in Verein A  3 volle Jahre und Ehepartner 2 aktives Ehrenamt in Verein B 4 volle Jahre -> in Summe 7 volle Jahre, davon können nur 5 volle Jahre angerechnet werden -> Bitte wählen sie die Antwort "Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren".

    ERFORDERLICHE NACHWEISE

    • Je nach Fall, Bestätigung auf dem Formular "Bestätigung ehrenamtliche Tätigkeit" durch die Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienstorganisation, Verein, sozialkaritative Einrichtung, Kirchengemeinde, Stadt/Gemeinde(Kommune) o.a. oder
    • Vereinsregister-Auszug* (bei einer Tätigkeit als Mitglied in der geschäftsführenden Vorstandsschaft eines Vereines)

    *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

    Das Formular "Bestätigung ehrenamtliche Tätigkeit" finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE -> Formulare und Vorlagen.

    Nein, ich bin / wir sind nicht in einem aktiven Ehrenamt tätig
    Ja, aber noch kein volles ununterbrochenes Jahr
    Ja, seit einem vollen ununterbrochenen Jahr
    Ja, seit 2 vollen ununterbrochenen Jahren
    Ja, seit 3 vollen ununterbrochenen Jahren
    Ja, seit 4 vollen ununterbrochenen Jahren
    Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren

    2. ORTSBEZOGENE KRITERIEN

    2.1 Hauptwohnsitz in Deggingen

    Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Deggingen (incl. Reichenbach) innerhalb der vergangenen 5 Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag, 21.03.2024) 7 Punkte.

    Berücksichtigt wird dabei sowohl der aktuelle Hauptwohnsitz (Frage 2.1.1) als auch ein früherer Hauptwohnsitz (Frage 2.1.2 + 2.1.3) innerhalb des genannten Zeitrahmens. Der frühere Hauptwohnsitz kann nur berücksichtigt werden, wenn zusätzlich

    • ein Nebenwohnsitz des Bewerbers in Deggingen besteht und/oder
    • der Bewerber ein Ehrenamt nach Ziffer 1.7 d. Anlage zu der Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke in Deggingen ausübt  und/oder
    • die Eltern/Elternteil d. Bewerbers mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Deggingen gemeldet sind

    Die Punkte aus aktuellem und früheren Wohnsitz werden innerhalb der vergangenen 5 Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag) kumuliert berücksichtigt. Es können aber in Summe nie mehr als als insgesamt 5 Jahre angerechnet werden. Bei der Kummulierung der Punkte bei Ehepaaren oder Lebenspartnern, können in Summe nie mehr Punkte berücksichtigt werden, als für einen einzelnen Bewerber. In Summe können also immer nur maximal 35 Punkte berücksichtigt werden.

    Nein, ich bin / wir sind bzw. ich war / wir waren in den letzten 5 Jahren nicht mit Hauptwohnsitz in Deggingen gemeldet
    Ja, ich bin / wir sind bzw. ich war / wir waren innerhalb der vergangenen 5 Jahre mit Hauptwohnsitz in Deggingen gemeldet

    Hier wird nur nach Ihrem aktuell bestehendem Hauptwohnsitz (Aktueller Hauptwohnsitz) gefragt. Sollten Sie innerhalb der vergangenen 5 Jahre mit Unterbrechung schon einmal in Deggingen gewohnt haben, so können sie diese Zeiten unter Frage 2.1.2 Früherer Hauptwohnsitz angeben, sofern zusätzlich ein Ortsbezug nach Ziffer 2.1.2 der Anlage zur Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke vorliegt.

    Bewerber erhalten pro vollem, ununterbochenem Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Deggingen innerhalb der vergangenen fünf Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024), 7 Punkte.

    Die Zeitdauer des gemeldeten aktuellen Hauptwohnsitzes in vollen, ununterbochenen Kalenderjahren von Ehegatten und Lebenspartnern werden kumuliert berücksichtigt. Es können aber in Summe nicht mehr Punkte erreicht werden, als ein Einzelbewerber erreichen könnte. Die Jahre sind vor der Addition auf volle Jahre abzurunden!

    Rechenbeispiel:

    Ehepartner 1 wohnt seit 2 vollen ununterbrochenen Kalenderjahren mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Deggingen. Ehepartner 2 lebt seit 3 vollen ununterbrochenen Jahren in der Gemeinde Deggingen, dies sind in Summe 5 volle ununterbrochene Kalenderjahre -> Bitte wählen Sie als Antwort "Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren".

    ERFORDERLICHE NACHWEISE

    • Erweiterte Melderegisterauskunft* (nach § 45 Bundesmeldegesetz) von jedem Bewerber

    *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

    Nein, ich wohne / wir wohnen aktuell nicht mit Hauptwohnsitz in Deggingen
    Ja, aber kürzer als 1 volles ununterbrochenes Jahr
    Ja, seit 1 vollen ununterbrochenen Jahr
    Ja, seit 2 vollen ununterbrochenen Jahren
    Ja, seit 3 vollen ununterbrochenen Jahren
    Ja, seit 4 vollen ununterbrochenen Jahren
    Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren

    Hier wird nur nach einem früheren Hauptwohnsitz gefragt. Der aktuelle Hauptwohnsitz in Deggingen wird bei Frage 2.1.1 bereits
    erfasst. Wenn kein früherer Hauptwohnsitz zu erfassen ist, wählen Sie bitte die Antwort:"Nein, ich/wir hatten keinen früheren Hauptwohnsitz in
    Deggingen".

    Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen früheren Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Deggingen innerhalb der vergangenen fünf Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024), 7 Punkte, sofern einer der folgenden besonderen Ortsbezüge nachgewiesen werden kann:

    1.  Nebenwohnsitz des Bewerbers in Deggingen  und/oder
    2. Bewerber übt ein Ehrenamt nach Ziffer 1.7 d. Anlage zu der Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke in Deggingen aus  und/oder
    3. Eltern/Elternteil des Bewerbers/der Bewerber sind/ist mit Hauptwohnsitz in Deggingen gemeldet

    ERFORDERLICHE NACHWEISE

    • Erweiterte Melderegisterauskunft* (nach § 45 Bundesmeldegesetz) von allen Bewerbern
    • Melderegisterauskunft* des Bewerbers zum Nachweis des Nebenwohnsitzes, im Fall von Nr. 1
    • Bestätigung des Ehrenamtes auf dem Formular "Bestätigung ehrenamtliche Tätigkeit" oder Vereinsregister-Auszug* gemäß Ziffer 1.7 der Anlage zu der Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke, im Fall von Nr. 2
    • Melderegisterauskunft* der Eltern/des Elternteils + Geburtsurkunde des Bewerbers/der Bewerber, im Fall von Nr. 3

      *)
      zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

      Mehrere ununterbochene Zeiträume können addiert werden. Die Jahre sind vor der Addition auf volle Jahre abzurunden!

      Rechenbeispiel:

      2 x ein volles ununterbrochenes Jahr -> Bitte wählen Sie die Antwort "Ja, für 2 volle ununterbrochene Jahre".

      Die Zeitdauer des gemeldeten früheren Hauptwohnsitzes in vollen, ununterbochenen Kalenderjahren von Ehegatten und Lebenspartnern wird kumuliert berücksichtigt. Es können in Summe aber nie mehr als 5 Jahre angerechnet werden. Die Jahre sind vor der Addition auf voll Jahre abzurunden!

      Rechenbeispiel:

      Ehepartner 1 war in den vergangenen 5 Jahren für 2 volle ununterbrochene Jahre mit Hauptwohnsitz in Deggingen gemeldet. Ehepartner 2 war in den vergangenen 5 Jahren für 1 volles ununterbrochenes Jahr mit Hauptwohnsitz in Deggingen gemeldet, dies sind in Summe 3 volle ununterbrochene Jahre -> Bitte wählen Sie als Antwort "Ja, für 3 volle ununterbrochene Jahre".

        Nein, ich hatte/wir hatten keinen früheren Hauptwohnsitz in Deggingen.
        Ja, ich hatte / wir hatten einen früheren Hauptwohnsitz in Deggingen, aber ich kann / wir können keinen der vorgenannten besonderen Ortsbezüge nachweisen.
        Ja, ich hatte / wir hatten einen früheren Hauptwohnsitz in Deggingen, aber kürzer als 1 volles ununterbrochenes Jahr
        Ja, ich hatte / wir hatten einen früheren Hauptwohnsitz von mindestens 1 vollen ununterbrochenem Jahr und ich kann/ wir können einen der vorgenannten zusätzlichen Ortsbezüge nachweisen
        Ja, ich hatte / wir hatten einen früheren Hauptwohnsitz von mindestens 2 vollen ununterbrochenen Jahren und ich kann/ wir können einen der vorgenannten zusätzlichen Ortsbezüge nachweisen
        Ja, ich hatte / wir hatten einen früheren Hauptwohnsitz von mindestens 3 vollen ununterbrochenen Jahren und ich kann/ wir können einen der vorgenannten zusätzlichen Ortsbezüge nachweisen
        Ja, ich hatte / wir hatten einen früheren Hauptwohnsitz von mindestens 4 vollen ununterbrochenen Jahren und ich kann/ wir können einen der vorgenannten zusätzlichen Ortsbezüge nachweisen
        Ja, ich hatte / wir hatten einen früheren Hauptwohnsitz von mindestens 5 vollen ununterbrochenen Jahren und ich kann/ wir können einen der vorgenannten zusätzlichen Ortsbezüge nachweisen

        2.2 Zeitdauer seit Ausübung einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit in Deggingen

        Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Jahr innerhalb der vergangenen fünf Jahre, gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024, in welchem er als

        • Arbeitnehmer, Beamter, Angestellter (Näheres bei Frage 2.2.1)
        • Freiberufler, Selbständiger, Arbeitgeber, Gewerbetreibender (Näheres bei Frage 2.2.2)

        in der Gemeinde Deggingen seinem Hauptberuf nachgeht, jeweils 7 Punkte.

        Die Punkte aus Frage 2.2.1 und 2.2.2 können kumuliert werden. Insgesamt kann aber nur ein Zeitraum von maximal 5 Jahren berücksichtigt werden.

        Es werden nur Tätigkeiten im Hauptberuf berücksichtigt. Nebentätigkeiten werden nicht gewertet.

        Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens/Arbeitgebers/selbständigen Tätigkeit muss in der Gemeinde Deggingen liegen. 

        Nein, ich übe / wir üben keine hauptberufliche Erwerbstätigkeit in der Gemeinde Deggingen aus
        Ja, ich übe /wir üben eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit in der Gemeinde Deggingen aus

        Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Jahr innerhalb der vergangenen 5 Jahre, gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024, in welchem sie als Arbeitnehmer, Beamter oder Angestellter in der Gemeinde Deggingen ihrem Hauptberuf nachgeht, jeweils 7 Punkte.

        Beispiel:

        Bewerber A ist seit 4 1/2 Jahren ununterbochen in Deggingen tätig. Das sind 4 volle ununterbrochene Jahre. Wählen die Antwort "Ja, seit 4 vollen ununterbrochen Jahren" aus.

        Es werden nur Tätigkeiten gewertet welche im Hauptberuf ausgeübt werden. Nebentätigkeiten werden nicht gewertet.

        Bei einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Angestellter werden nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen berücksichtigt.

        Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Beamte) muss die regelmäßige Arbeitszeit mindestens 10 Stunden/Woche betragen.

        Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens/des Arbeitgebers muss in Deggingen (incl. Reichenbach) liegen.

        Bei Ehegatten und Lebenspartnern werden die Punkte kumuliert berücksichtigt. Es können aber in Summe nicht mehr Punkte erzielt werden, als dies bei einem Einzelbewerber der Fall ist, also maximal 5 Jahre x 7 Punkte = 35 Punkte. Vor der Addition sind die Jahre auf volle Jahre abzurunden!

        Rechenbeispiel:

        Ehepartner 1 arbeitet seit 2 vollen Jahren als Angestellter in Deggingen und Ehepartner 2 arbeitet seit 1 vollen Jahr als Arbeiter in Deggingen, ergibt in Summe 3 Jahre -> Wählen Sie die Antwort "Ja, seit 3 vollen ununterbochenen Jahren" aus.

        Unter der Frage 2.2.2 können Zeiten als Freiberufler, Selbständiger, Arbeitgeber oder Gewerbetreibender angegeben werden.

        ERFORDERLICHER NACHWEIS:

        • Bestätigung durch den Arbeitgeber auf dem Formular "Bestätigung Arbeitsplatz"

        Das Formular finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen

        Nein, ich bin / wir sind nicht als Arbeitnehmer, Angestellter oder Beamter in Deggingen hauptberuflich erwerbstätig
        Ja, aber noch kein volles ununterbrochenes Jahr
        Ja, seit 1 vollen ununterbrochenem Jahr
        Ja, seit 2 vollen ununterbrochenen Jahren
        Ja, seit 3 vollen ununterbrochenen Jahren
        Ja, seit 4 vollen ununterbrochenen Jahren
        Ja, seit 5 oder mehr ununterbrochenen vollen Jahren

        Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Jahr innerhalb der vergangenen 5 Jahre, gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024, in welchem er als Freiberufler, Selbständiger, Arbeitgeber oder Gewerbetreibender in der Gemeinde Deggingen seinem Hauptberuf nachgeht, jeweils 7 Punkte. Die Jahre sind auf volle Jahre abzurunden!

        Beispiel:
        Bewerber A ist seit 1 1/2 Jahren ununterbrochen in Deggingen als Freiberufler tätig. Das ist 1 volles ununterbrochenes Jahr.
        Wählen die Antwort "Ja, seit einem vollen ununterbrochenem Jahr" aus.

        Es werden nur Tätigkeiten gewertet welche im Hauptberuf ausgeübt werden. Nebentätigkeiten werden nicht gewertet.

        Kleingewerbe/Kleinunternehmen
        werden nicht gewertet!

        Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens/des Arbeitgebers/der selbständigen Tätigkeit muss in Deggingen (incl. Reichenbach) liegen.

        Bei Ehegatten und Lebenspartnern werden die Punkte kumuliert berücksichtigt. Es können aber in Summe nicht mehr Punkte erzielt werden, als dies bei einem Einzelbewerber der Fall ist, also maximal 5 Jahre x 7 Punkte = 35 Punkte. Die Jahre sind vor der Addition auf volle Jahre abzurunden!

        Rechenbeispiel:
        Ehepartner 1
        arbeitet seit 2 vollen ununterbrochenen Jahren freiberuflich in Deggingen und Ehepartner 2 arbeitet seit 4 vollen ununterbrochenen Jahren als Gewerbetreibender in Deggingen, ergibt in Summe 6 Jahre -> Wählen Sie die Antwort "Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren" aus.

        Unter der Frage 2.2.1 können Zeiten als Arbeitnehmer, Beamter oder Angestellter angegeben werden.

        ERFORDERLICHE NACHWEISE:

        1. Erklärung durch den Selbständigen auf dem Formular "Erklärung zu selbständiger Tätigkeit" und
        2. Nachweis für die selbständige Tätigkeit (Gewerbeanmeldung/erlaubnis oder Handelsregisterauszug* oder Bilanz oder in anderer geeigneter Weise) und
        3. Nachweis dafür, dass kein Kleingewerbe/-unternehmen vorliegt (letzter Einkommenssteuerbescheid oder in anderer geeigneter Weise)

        *) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen

        Das Formular "Erklärung zu selbständiger Tätigkeit" finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen

        Nein, ich gehe / wir gehen keiner hauptberuflichen Erwerberstätigkeit als Freiberufler, Selbständiger, Arbeitgeber oder Gewerbetreibender in Deggingen nach.
        Ja, aber seit weniger als 1 vollen ununterbrochenen Jahr
        Ja, seit 1 vollen ununterbrochenen Jahr
        Ja, seit 2 vollen ununterbrochenen Jahren
        Ja, seit 3 vollen ununterbrochenen Jahren
        Ja, seit 4 vollen ununterbrochenen Jahren
        Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren

        Anmerkungen

        Mir/Uns ist bekannt, dass die auf dem Formblatt ausgeführten Angaben für das Vergabeverfahren verwendet werden und bei der Grundstückszuteilung die anwesenden Personen meinen Namen und meine Auswahlentscheidung erfahren können. Dem stimme ich ausdrücklich zu.

        Ich/wir haben die Hinweise zur EU-Datenschutz-Grundverordnung gelesen.



        Erklärung des Bewerbers / der Bewerberin / der Bewerber

        Ich versichere/Wir versichern, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Die erforderlichen Nachweise und Belege sind vollständig beigefügt.

        Die Grundstücksvergaberichtlinien sind bekannt und werden mit Einreichung dieser Bewerbung anerkannt.

        Mir / uns ist bekannt, dass die Kommune eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit meiner / unserer Angaben verlangen kann.