Bitte geben Sie bei Bewerbungen auf ein konkretes Grundstück die Grundstücksnummer an. Bei Bewerbungen auf ein Grundstück in Baugebieten mit zweiteiligen Bewerbungsverfahren geben Sie nur das Baugebiet an. Die Abfrage der in Frage kommenden Grundstücke (Grundstücks-Prioritäten) erfolgt dann in einem zweiten Schritt. Sie erhalten dazu eine gesonderte Aufforderung, falls Sie zum Zuge kommen.
Hinweis zur Bewerbung: Der vollständige Antrag muss bis zum Fristende gemäß den Vorgaben aus den Vergaberichtlinien eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass nur rechtzeitig eingehende Bewerbungen im Grundstücksvergabeverfahren berücksichtigt werden können.
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Alle Personenbezeichnungen beziehen sich sowohl auf männliche und weibliche und diverse Personen und Sprachformen und sind stets mit dem Zusatz „(m/w/d)“ zu verstehen.
Dieser Bewerbung liegt die „Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke“ der Gemeinde Deggingen vom 07.02.2024 zugrunde. Diese finden Sie bei BAUPILOT in der Baugebietsübersicht zum Baugebiet „Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE. Die Datenschutzrichtlinie finden Sie auf unserem BAUPILOT-Stadtportal.
Die Bewerbung und die Entscheidung über die Vergabe der Bauplätze an die Bewerber erfolgt in einem zweiteiligen Verfahren.
Im ersten Teil des Verfahrens bewerben Sie sich nun, durch Ausfüllen des Bewerberfragebogens und Beifügung der erforderlichen Nachweise und Unterlagen, zunächst nur auf das Baugebiet (Bewerbungsphase).
Im Anschluss daran erfolgt die Ermittlung der von den Bewerbern erreichten Punktezahlen nach den Auswahlkriterien.
Im zweiten Teil erfolgt die Auswahl der Bauplätze durch die Bewerber, welche aufgrund Ihrer erreichten Punktezahl zum Zuge kommen (Prioritätenabfrage).
Die Details hierzu können Sie der Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke entnehmen. Diese finden Sie bei BAUPILOT in der Baugebietsübersicht zum Baugebiet "Birkhof - EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung) unter DOKUMENTE -> Richtlinien und Vorschriften
Es können sich nur volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen bewerben, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Juristische Personen, Bauträger, Makler, Firmen und andere juristische und natürliche Personen, die Gebäude für Dritte errichten, sind nicht antragsberechtigt. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.
Nicht getrennt lebende Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) können einen gemeinsamen Antrag stellen. Ebenfalls gemeinsam bewerben können sich auch eheähnliche Lebensgemeinschaften.
Es können sich maximal zwei Personen gemeinsam bewerben. Im Falle einer gemeinsamen Bewerbung müssen beide Bewerber Miteigentum erwerben und gemeinsam Vertragspartner der Gemeinde Deggingen werden. Alle Erwerber müssen die in der Bauplatzvergaberichtlinie genannten Verpflichtungen übernehmen.
Eine Person darf – auch zusammen mit einer anderen Person – nur eine Bewerbung einreichen und auch nur einen Bauplatz erwerben. Reicht ein Bewerber mehr als eine Bewerbungen ein, so wird die zweite und jede weitere Bewerbung bei der Vergabe nicht berücksichtigt und von der Gemeinde Deggingen abgelehnt. Dies gilt auch für zeitgleiche Bewerbungen in einem weiteren Vergabeverfahren der Gemeinde Deggingen, d.h. es ist immer nur eine aktive Bewerbung gleichzeitig zugelassen.
Bewerbungen sind nur möglich in der Zeit vom 23.02.2024 bis zum 21.03.2024.
Bewerber für ein Grundstück sind von der Vergabe ausgeschlossen, soweit sie Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Berechtigte eines eigentumsähnlichen Rechts (z.B. Nießbrauch) eines unbebauten und in Deggingen gelegenen Grundstücks sind, das nach Art der baulichen Nutzung als Bauplatz verwendet werden und nach §§ 30, 33 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) mit einem Wohngebäude bebaut werden kann.
Daher müssen alle Bewerber auf dem Formular "Erklärung zum Grundeigentum" eine entsprechende Erklärung zu bestehendem Grundeigentum abgeben. Außerdem muss jeder Bewerber die Gemeinde Deggingen mit dem Formular "Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt" zur Grundbucheinsicht bevollmächtigen. Liegt der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab Bewerbungsschluss die vorgenannte Erklärung und Vollmacht von Bewerber und Mitbewerber nicht vor, so gilt die Bewerbung als zurückgezogen.
Bewerber, welche kein Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Wohngebäude) besitzen erhalten bei den Auswahlkriterien zusätzliche Punkte (siehe Anlage zu der "Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke", Ziffer 1.6), daher wird dies im Formular "Erklärung zum Grundeigentum" ebenfalls abgefragt.
Die Formulare "Erklärung zum Grundeigentum" und "Einwilligung zur Einsichtnahme beim Grundbuchamt" finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen. Beide Formulare müssen von Bewerber + Mitbewerber ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Die Formulare sind im Uploadbereich hochzuladen.
Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet sich der Erwerber dazu, auf dem Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit dem Bau eines nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässigen Gebäudes zu beginnen und dieses innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsabschluss bezugsfertig herzustellen.
Der Erwerber verpflichtet sich im Kaufvertrag, das auf dem Baugrundstück zu erstellende Wohngebäude innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu beziehen und mindestens bis zum Ablauf von 5 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst mit Hauptwohnsitz zu bewohnen.
Bei mehreren Wohnungen innerhalb eines Gebäudes, muss mindestens eine Wohnung mit Hauptwohnsitz vom Erwerber selbst bezogen und bewohnt werden.
Der Kaufvertrag über das Baugrundstück muss innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der verbindlichen Bauplatzzusage abgeschlossen werden. Findet der Kaufvertrag aus Gründen, welcher der Bewerber zu vertreten hat, in diesem Zeitraum nicht statt, so verfällt die Bauplatzzusage.
Es wird vorausgesetzt, dass das auf dem Baugrundstück beabsichtigte und nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässige Bauvorhaben vom Bewerber finanziert werden kann. Mit der Bewerbung ist daher eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung einer inländischen Bank für das gesamte Bauvorhaben vorzulegen. Hierfür kann das Formular „Finanzierungsbestätigung“ der Gemeinde Deggingen verwendet werden. Dieses finden Sie bei BAUPILOT in der Baugebietsübersicht zum Baugebiet „Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen.
Alternativ werden auch bankeigene Formulare oder Schreiben akzeptiert sofern diese inhaltlich dem gemeindeeigenen Formular entsprechen. Es muss ersichtlich sein, dass die grundsätzliche Kreditwürdigkeit der Antragsteller durch das Kreditinstitut geprüft wurde.
Bestätigungen durch Finanberater oder -vermittler sowie Ausdrucke ohne eigenhändige Unterschrift werden ausdrücklich nicht akzeptiert.
Im Falle einer Eigenkapitalfinanzierung ist eine entsprechende Bestätigung einer inländischen Bank für ein frei verfügbares Guthaben als Nachweis vozulegen.
Die Finanzierungsbestätigung darf zum Bewerbungsstichtag (21.03.2024) nicht älter als 8 Wochen sein.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Verhältnisse des Bewerbers und die Berechnung der Zeitangaben im Bewerberfragebogen ist der Bewerbungsstichtag, also der letzte Tag der Bewerbungsfrist. In vorliegender Ausschreibung ist dies der 21.03.2024.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Angaben so machen, wie sie an diesem Tag zutreffend sind bzw. sein werden.
Alleinstehend
Als „alleinstehend“ gelten Bewerber, die ohne feste soziale Bindung an eine Partnerin oder einen Partner sowie ohne minderjährige Kinder in ihrem Haushalt leben.
Eingetragene Lebenspartnerschaft/eheähnliche Lebensgemeinschaft
Als „Lebenspartner“ gelten Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft oder nach ausländischem Recht leben. Diesen und Ehepaaren gleichgestellt sind Personen (Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft), die in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, hierfür gelten die Regelvermutungen nach § 7 Abs. 3a SGB II. Ergänzend kann der wechselseitige Wille durch weitere Umstände glaubhaft gemacht werden.
Alleinerziehend
Als „alleinerziehend“ gelten alleinstehende Personen (s.o.) mit mindestens einem in ihrem Haushalt lebenden Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Kinder
Als „Kinder“ im Sinne dieser Vergaberichtlinie gilt jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird. Als „Kinder“ im Sinne dieser Vergaberichtlinie gelten auch ungeborene Kinder bei einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft. Adoptivkinder werden nur zugunsten der Adoptiveltern berücksichtigt. Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden leiblichen und angenommenen Kindern gleichgestellt. Als Nachweis für eine dauerhafte Aufnahme im Haushalt ist eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamts vorzulegen.
Angehörige
Als „Angehörige“ im Sinne dieser Vergaberichtlinie gelten Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sowie Geschwister der Eltern und Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Pflegeeltern und Pflegekinder) miteinander verbunden sind.
Verwandtschaft in gerader Linie
Verwandte in gerader Linie sind gem. § 1589 S. 1 BGB Personen, deren eine von der anderen abstammt, die also voneinander abstammen, z. B. Großeltern, Eltern und Enkel. Die nichteheliche Geburt führt zur Verwandtschaft auch mit dem Vater.
Kleingewerbe/Kleinunternehmer
Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten müssen, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert”. Kleingewerbetreibender ist derjenige, dessen Umsatz im vorigen Jahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr einen Gesamtumsatz von 50.000 Euro nicht überschreitet (Kleinunternehmerregelung).
Sollten sich Änderungen in Ihren Verhältnissen ergeben, sind diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, in Ihrer Bewerbung einzupflegen. Über "Mein Konto" -> "Meine Anfragen" können Sie Ihre Bewerbung bearbeiten.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind keine Änderungen mehr möglich!
Sollen auch für den Ehepartner oder Lebenspartner des Einzelbewerbers i.S.d. LPartG oder den mit dem Einzelbewerber in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebenden Partner eine Bepunktung erzielt werden, muss anstelle einer Einzelbewerbung eine Bewerbung als Paar (Bewerber und Mitbewerber) abgegeben werden.
Bei zwei Antragstellern wird, sofern ein gemeinsamer Antrag gestellt wurde, bei den einzelnen Fragen diejenige Antwortmöglichkeit herangezogen, welche von den Antragstellern die weitergehende Ausprägung (höhere Punktezahl) erzielt.
Beispiel: Der Bewerber würde mit seiner Antwortauswahl 10 Punkte erzielen, der Mitbewerber würde mit seiner Antwortauswahl 15 Punkte erzielen. In diesem Fall antwortet der Mitbewerber und erzielt 15 Punkte.
Eine Kumulation (Addition/Zusammenzählen) der Punkte von zwei Antragstellern erfolgt nur in den in der Vergaberichtlinie genannten Fällen.
Die der Bewerbung gegebenenfalls beizufügenden Nachweise sind in der Anlage zu der Vergaberichtlinie sowie auch im Bewerberfragebogen jeweils genannt. Bei fehlendem Nachweis kann die Angabe im Bewerberfragebogen entsprechend nicht gewertet werden. Dies kann zu Punkteverlust führen. Eine Wertung kann immer nur entsprechend den vorgelegten Nachweisen erfolgen.
Die Nachweise können am Ende des Fragebogens im Uploadbereich hochgeladen werden. Auch nach Absenden der Bewerbung sind noch bis zum Ende der Nachreichungsfrist, also bis zum 04.04.2024, noch Uploads für die Beibringung von Nachweisen und Dokumenten möglich über "Mein Konto"->"Meine Anfragen" über „Dokumente bearbeiten“.
Die einzelnen Dateien dürfen zum Upload eine Dateigröße von maximal 10 MB pro Datei nicht überschreiten.
Für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich!
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen (im Uploadbereich hochzuladen):
Werden die Unterlagen Nr. 2 bis 5 nicht fristgerecht eingereicht, so gilt die Bewerbung als zurückgenommen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht bis zum Ende der genannten Frist vorliegen, so kann die entsprechende Angabe nicht bewertet werden, was zu Punkteverlust führen kann. Eine Wertung kann nur entsprechend den vorgelegten Nachweisen erfolgen.
Die Unterlagen können am Ende des Fragebogens im Uploadbereich hochgeladen werden. Auch nach Absenden der Bewerbung sind bis zum Ende der Nachreichungsfrist (04.04.2024) noch Uploads möglich über "Mein Konto"->"Meine Anfragen" über „Dokumente bearbeiten“. Die einzelnen Dateien dürfen zum Upload eine Größe von maximal 10 MB pro Datei nicht überschreiten.
Für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich!
Der Bewerbungsbogen ist in deutscher Sprache auszufüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle von dem/den Bewerber(n) gemachte Angaben richtig und vollständig sein müssen. Dies muss bei Abgabe der Bewerbung, in einem separaten von der Gemeinde zu Verfügung gestellten Formular, mit der Unterschrift bestätigt werden. Das Formular ist von Bewerber und Mitbewerber einzureichen.
Das Formular „Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben“ finden Sie bei BAUPILOT in der Baugebietsübersicht zum Baugebiet „Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE -> Formulare und Vorlagen.
Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen ALLEINSTEHEND, EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT, EHEÄHNLICHE LEBENSGEMEINSCHAFT, ALLEINERZIEHEND unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHE NACHWEISE
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Gewertet wird jedes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt, oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz haben wird.
Eine ärztlich bescheinigte Schwangerschaft oder eine Bescheinigung über ein laufendes Adoptionsverfahren wird als Kind angerechnet.
Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden eigenen Kindern gleichgestellt.
Bitte beachten Sie die Begriffsdefinition KINDER unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHE NACHWEISE
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Gewertet wird jedes Kind, welches das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird.
Auch ärztlich bescheinigte Schwangerschaften werden hier gewertet.
Bescheinigungen über ein laufendes Adoptionsverfahren werden als Kind angerechnet.
Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden eigenen Kindern gleichgestellt.
Bitte beachten Sie die Begriffsdefinition KINDER unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHE NACHWEISE
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Gewertet wird jedes Kind, welches das 6. Lebensjahr vollendet, jedoch das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird.
Bescheinigungen über ein laufendes Adoptionsverfahren werden als Kind angerechnet. Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden eigenen Kindern gleichgestellt.
Bitte beachten Sie die Begriffsdefinition KINDER unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHE NACHWEISE
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Gewertet wird jedes Kind, welches das 11. Lebensjahr vollendet, jedoch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und wohnt oder dort nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Wohnsitz haben wird.
Bescheinigungen über ein laufendes Adoptionsverfahren werden als Kind angerechnet. Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden eigenen Kindern gleichgestellt.
Bitte beachten Sie die Begriffsdefinition KINDER unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHE NACHWEISE
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Gewertet wird eine Schwerbehinderung des Bewerbers, Mitbewerbers oder eines Angehörigen, welcher dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt lebt oder nach gesicherter Prognose dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben wird. Der Grad der Schwerbehinderung muss mindestens 50 % betragen.
Beachten Sie die Definition ANGEHÖRIGE unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHER NACHWEIS
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Gewertet wird ein Pflegegrad des Bewerbers, Mitbewerbers oder eines Angehörigen, welcher dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt lebt oder nach gesicherter Prognose dauerhaft mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt leben wird.
Beachten Sie die Definition ANGEHÖRIGE unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHER NACHWEIS
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Gewertet werden können nur schwerbehinderte Angehörige mit Verwandschaft in gerader Linie (z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel). Der Grad der Schwerbehinderung muss mindestens 50 % betragen.
Der schwerbehinderte Angehörigen muss in Deggingen (incl. Reichenbach) oder einer an Deggingen (incl. Reichenbach) direkt angrenzenden Nachbargemeinde wohnen (z.B. Bad Überkingen, Bad Ditzenbach etc.).
Angehörige, welche in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind, können nicht berücksichtigt werden!
Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen ANGEHÖRIGE und VERWANDSCHAFT IN GERADER LINIE unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHER NACHWEIS
Gewertet werden können nur pflegebedüftige Angehörige mit Verwandschaft in gerader Linie (z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) mit einem nachgewiesenen Pflegegrad.
Der pflegebedürftige Angehörigen muss in Deggingen (incl. Reichenbach) oder einer an Deggingen (incl. Reichenbach) direkt angrenzenden Nachbargemeinde wohnen (z.B. Bad Überkingen, Bad Ditzenbach etc.).
Angehörige, welche in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht sind, können nicht berücksichtigt werden!
Bitte beachten Sie die Begriffsdefinitionen ANGEHÖRIGE und VERWANDSCHAFT IN GERADER LINIE unter HINWEISE am Anfang des Fragebogens.
ERFORDERLICHER NACHWEIS
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Bewerber, welche über kein Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Wohngebäude) verfügen erhalten 10 Punkte.
Bei einer Bewerbung von 2 Personen, darf weder der Bewerber noch der Mitbewerber über Wohneigentum verfügen, um die vorgenannte Punkte zu erhalten.
Es ist unerheblich, ob der/die Bewerber allein oder anteilig Eigentümer sind. Es ist auch unerheblich, ob das Wohneigentum vermietet ist oder ein Nießbrauchsrecht für Dritte am Wohneigentum besteht. Auch der Standort des Wohneigentums ist nicht relevant.
ERFORDERLICHE NACHWEISE
Die vorgenannten Formulare finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE
->Formulare und Vorlagen.
Wenn Sie ein Baugrundstück von der Gemeinde Deggingen erwerben möchten, dürfen Sie kein Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Berechtigter eines eigentumähnlichen Rechts (z.B. Nießbrauch) eines unbebauten Grundstücks in Deggingen oder Reichenbach sein, das nach Art der baulichen Nutzung als Bauplatz verwendet werden und nach den §§ 30, 33 und 34 Baugesetzbuch (BauGB) mit einem Wohngebäude bebaut werden kann.
ERFORDERLICHE NACHWEISE
Die vorgenannten Formulare finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen.
Bewerber erhalten für eine der nachfolgend aufgeführten ehrenamtlichen Tätigkeiten für jedes volle, ununterbrochene Kalenderjahr der Tätigkeit innerhalb der vergangenen fünf Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 23.02.2024), 4 Punkte.
Eine Ratsmitgliedschaft in früheren Wahlperioden, innerhalb der vergangenen 5 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag, wird ebenfalls berücksichtigt.
Berücksichtigt wird nur ein aktive Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein/Organisation. Eine passive Mitgliedschaft allein ist nicht ausreichend. *)Aktiv bedeutet, dass man mindestens 50 Stunden im Jahr tätgig ist. Als Sonderaufgabe/Funktionsträger zählt eine spezielle zusätzlich übernommene Aufgabe, welche über gelegentliche Tätigkeiten hinausgeht (z.B. Kassierer, Schriftführer, Trainer, Übungsleiter u.ä.).
Innerhalb eines Vereins/einer Organisation kann nur eine Funktion berücksichtigt werden. Mehrere Funktionen in verschiedenen Vereinen/Organisationen werden addiert. Das Engagement von Ehegatten und Lebenspartnern wird kumuliert berücksichtigt. Es können aber insgesamt nicht mehr Punkte als bei einem Einzelbewerber berücksichtigt werden (5 Jahre x 4 Punkte = 20 Punkte). Vor der Addition sind die Jahre auf volle Jahre abzurunden.
Rechenbeispiele:
2 volle Jahre aktives Ehrenamt in Verein A und 1 volles Jahr aktives Ehrenamt in Organisation B -> in Summe 3 volle Jahre -> Bitte wählen Sie die Antwort "Ja, seit 3 vollen ununterbrochenen Jahren".
Ehepartner 1 aktives Ehrenamt in Verein A 3 volle Jahre und Ehepartner 2 aktives Ehrenamt in Verein B 4 volle Jahre -> in Summe 7 volle Jahre, davon können nur 5 volle Jahre angerechnet werden -> Bitte wählen sie die Antwort "Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren".
ERFORDERLICHE NACHWEISE
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Das Formular "Bestätigung ehrenamtliche Tätigkeit" finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE -> Formulare und Vorlagen.
Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Deggingen (incl. Reichenbach) innerhalb der vergangenen 5 Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag, 21.03.2024) 7 Punkte.
Berücksichtigt wird dabei sowohl der aktuelle Hauptwohnsitz (Frage 2.1.1) als auch ein früherer Hauptwohnsitz (Frage 2.1.2 + 2.1.3) innerhalb des genannten Zeitrahmens. Der frühere Hauptwohnsitz kann nur berücksichtigt werden, wenn zusätzlich
Die Punkte aus aktuellem und früheren Wohnsitz werden innerhalb der vergangenen 5 Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag) kumuliert berücksichtigt. Es können aber in Summe nie mehr als als insgesamt 5 Jahre angerechnet werden. Bei der Kummulierung der Punkte bei Ehepaaren oder Lebenspartnern, können in Summe nie mehr Punkte berücksichtigt werden, als für einen einzelnen Bewerber. In Summe können also immer nur maximal 35 Punkte berücksichtigt werden.
Hier wird nur nach Ihrem aktuell bestehendem Hauptwohnsitz (Aktueller Hauptwohnsitz) gefragt. Sollten Sie innerhalb der vergangenen 5 Jahre mit Unterbrechung schon einmal in Deggingen gewohnt haben, so können sie diese Zeiten unter Frage 2.1.2 Früherer Hauptwohnsitz angeben, sofern zusätzlich ein Ortsbezug nach Ziffer 2.1.2 der Anlage zur Bauplatzvergaberichtlinie Einzelhausgrundstücke vorliegt.
Bewerber erhalten pro vollem, ununterbochenem Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Deggingen innerhalb der vergangenen fünf Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024), 7 Punkte.
Die Zeitdauer des gemeldeten aktuellen Hauptwohnsitzes in vollen, ununterbochenen Kalenderjahren von Ehegatten und Lebenspartnern werden kumuliert berücksichtigt. Es können aber in Summe nicht mehr Punkte erreicht werden, als ein Einzelbewerber erreichen könnte. Die Jahre sind vor der Addition auf volle Jahre abzurunden!
Rechenbeispiel:
Ehepartner 1 wohnt seit 2 vollen ununterbrochenen Kalenderjahren mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Deggingen. Ehepartner 2 lebt seit 3 vollen ununterbrochenen Jahren in der Gemeinde Deggingen, dies sind in Summe 5 volle ununterbrochene Kalenderjahre -> Bitte wählen Sie als Antwort "Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren".
ERFORDERLICHE NACHWEISE
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Hier wird nur nach einem früheren Hauptwohnsitz gefragt. Der aktuelle Hauptwohnsitz in Deggingen wird bei Frage 2.1.1 bereits
erfasst. Wenn kein früherer Hauptwohnsitz zu erfassen ist, wählen Sie bitte die Antwort:"Nein, ich/wir hatten keinen früheren Hauptwohnsitz in
Deggingen".
Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Kalenderjahr eines beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen früheren Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Deggingen innerhalb der vergangenen fünf Jahre (gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024), 7 Punkte, sofern einer der folgenden besonderen Ortsbezüge nachgewiesen werden kann:
ERFORDERLICHE NACHWEISE
Mehrere ununterbochene Zeiträume können addiert werden. Die Jahre sind vor der Addition auf volle Jahre abzurunden!
Rechenbeispiel:
2 x ein volles ununterbrochenes Jahr -> Bitte wählen Sie die Antwort "Ja, für 2 volle ununterbrochene Jahre".
Die Zeitdauer des gemeldeten früheren Hauptwohnsitzes in vollen, ununterbochenen Kalenderjahren von Ehegatten und Lebenspartnern wird kumuliert berücksichtigt. Es können in Summe aber nie mehr als 5 Jahre angerechnet werden. Die Jahre sind vor der Addition auf voll Jahre abzurunden!
Rechenbeispiel:
Ehepartner 1 war in den vergangenen 5 Jahren für 2 volle ununterbrochene Jahre mit Hauptwohnsitz in Deggingen gemeldet. Ehepartner 2 war in den vergangenen 5 Jahren für 1 volles ununterbrochenes Jahr mit Hauptwohnsitz in Deggingen gemeldet, dies sind in Summe 3 volle ununterbrochene Jahre -> Bitte wählen Sie als Antwort "Ja, für 3 volle ununterbrochene Jahre".
Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Jahr innerhalb der vergangenen fünf Jahre, gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024, in welchem er als
in der Gemeinde Deggingen seinem Hauptberuf nachgeht, jeweils 7 Punkte.
Die Punkte aus Frage 2.2.1 und 2.2.2 können kumuliert werden. Insgesamt kann aber nur ein Zeitraum von maximal 5 Jahren berücksichtigt werden.
Es werden nur Tätigkeiten im Hauptberuf berücksichtigt. Nebentätigkeiten werden nicht gewertet.
Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens/Arbeitgebers/selbständigen Tätigkeit muss in der Gemeinde Deggingen liegen.
Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Jahr innerhalb der vergangenen 5 Jahre, gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024, in welchem sie als Arbeitnehmer, Beamter oder Angestellter in der Gemeinde Deggingen ihrem Hauptberuf nachgeht, jeweils 7 Punkte.
Beispiel:
Bewerber A ist seit 4 1/2 Jahren ununterbochen in Deggingen tätig. Das sind 4 volle ununterbrochene Jahre. Wählen die Antwort "Ja, seit 4 vollen ununterbrochen Jahren" aus.
Es werden nur Tätigkeiten gewertet welche im Hauptberuf ausgeübt werden. Nebentätigkeiten werden nicht gewertet.
Bei einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Angestellter werden nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen berücksichtigt.
Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Beamte) muss die regelmäßige Arbeitszeit mindestens 10 Stunden/Woche betragen.
Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens/des Arbeitgebers muss in Deggingen (incl. Reichenbach) liegen.
Bei Ehegatten und Lebenspartnern werden die Punkte kumuliert berücksichtigt. Es können aber in Summe nicht mehr Punkte erzielt werden, als dies bei einem Einzelbewerber der Fall ist, also maximal 5 Jahre x 7 Punkte = 35 Punkte. Vor der Addition sind die Jahre auf volle Jahre abzurunden!
Rechenbeispiel:
Ehepartner 1 arbeitet seit 2 vollen Jahren als Angestellter in Deggingen und Ehepartner 2 arbeitet seit 1 vollen Jahr als Arbeiter in Deggingen, ergibt in Summe 3 Jahre -> Wählen Sie die Antwort "Ja, seit 3 vollen ununterbochenen Jahren" aus.
Unter der Frage 2.2.2 können Zeiten als Freiberufler, Selbständiger, Arbeitgeber oder Gewerbetreibender angegeben werden.
ERFORDERLICHER NACHWEIS:
Das Formular finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen
Bewerber erhalten pro vollem, ununterbrochenem Jahr innerhalb der vergangenen 5 Jahre, gerechnet ab dem Bewerbungsstichtag 21.03.2024, in welchem er als Freiberufler, Selbständiger, Arbeitgeber oder Gewerbetreibender in der Gemeinde Deggingen seinem Hauptberuf nachgeht, jeweils 7 Punkte. Die Jahre sind auf volle Jahre abzurunden!
Beispiel:
Bewerber A ist seit 1 1/2 Jahren ununterbrochen in Deggingen als Freiberufler tätig. Das ist 1 volles ununterbrochenes Jahr.
Wählen die Antwort "Ja, seit einem vollen ununterbrochenem Jahr" aus.
Es werden nur Tätigkeiten gewertet welche im Hauptberuf ausgeübt werden. Nebentätigkeiten werden nicht gewertet.
Kleingewerbe/Kleinunternehmen werden nicht gewertet!
Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens/des Arbeitgebers/der selbständigen Tätigkeit muss in Deggingen (incl. Reichenbach) liegen.
Bei Ehegatten und Lebenspartnern werden die Punkte kumuliert berücksichtigt. Es können aber in Summe nicht mehr Punkte erzielt werden, als dies bei einem Einzelbewerber der Fall ist, also maximal 5 Jahre x 7 Punkte = 35 Punkte. Die Jahre sind vor der Addition auf volle Jahre abzurunden!
Rechenbeispiel:
Ehepartner 1 arbeitet seit 2 vollen ununterbrochenen Jahren freiberuflich in Deggingen und Ehepartner 2 arbeitet seit 4 vollen ununterbrochenen Jahren als Gewerbetreibender in Deggingen, ergibt in Summe 6 Jahre -> Wählen Sie die Antwort "Ja, seit 5 oder mehr vollen ununterbrochenen Jahren" aus.
Unter der Frage 2.2.1 können Zeiten als Arbeitnehmer, Beamter oder Angestellter angegeben werden.
ERFORDERLICHE NACHWEISE:
*) zum Bewerbungsstichtag nicht älter als 8 Wochen
Das Formular "Erklärung zu selbständiger Tätigkeit" finden Sie auf der Baugebietsseite "Birkhof – EINFAMILIENHÄUSER (2. Ausschreibung)" unter DOKUMENTE ->Formulare und Vorlagen
Mir/Uns ist bekannt, dass die auf dem Formblatt ausgeführten Angaben für das Vergabeverfahren verwendet werden und bei der Grundstückszuteilung die anwesenden Personen meinen Namen und meine Auswahlentscheidung erfahren können. Dem stimme ich ausdrücklich zu.
Ich/wir haben die Hinweise zur EU-Datenschutz-Grundverordnung gelesen.
Ich versichere/Wir versichern, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Die erforderlichen Nachweise und Belege sind vollständig beigefügt.
Die Grundstücksvergaberichtlinien sind bekannt und werden mit Einreichung dieser Bewerbung anerkannt.
Mir / uns ist bekannt, dass die Kommune eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit meiner / unserer Angaben verlangen kann.